Hallo,
der MIETER M lässt mit Zustimmung der Vermieters V in der Wohnung Schreinerarbeiten ausführen, der M bezahlt diese aber direkt, damit der Handwerker sein Geld sofort bekommt, via Überweisung.
Die Rechnung ist auf den V ausgestellt, damit er sie bei der Steuer als Aufwendung einbringen kann.
Ist es somit ggf. problematisch bei der Anerkennung durch das FA, wenn der Mieter also die Rechnung an den Handwerker überwiesen hat?
Der Vermieter würde dann das Geld dem Mieter wieder erstatten.
Der V bekäme den Überweisungsnachweis vom M fürs Finanzamt.
So praktikabel?
Gruss
living free