Handwerkerrechnung - dreist oder rechtens?

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an Fam. A schreibt einen Schreiner per E-Mail an mit dem Hinweis, eine Garderobe anfertigen lassen zu wollen und Unterstützung zu benötigen. In der E-Mail bittet Fam. A unter anderem um Rückmeldung, ob grundsätzlich Interesse besteht, die Arbeit zu übernehmen und auch – falls ja - eine erste Einschätzung zu den Konditionen zu erhalten.

Der Schreiner meldet sich und wird auch bei Fam. A vorstellig. Alle drei vereinbarten Termine werden kurzfristig abgesagt, so dass Ersatztermine gefunden werden müssen.

Nachdem das dritte Mal eine Terminabsage erfolgt, reicht es Fam. A und sie teilen dem Schreiner mit, kein weiteres Interesse an einer Zusammenarbeit zu haben.

Der Schreiner reagiert sauer, rechtfertigt seine Terminverschiebungen mit seiner „One-Man-Show“ und stellt Fam. A nun frech eine Rechnung für die bereits erfolgten Besuche incl. angeblicher Beratungsleistungen in Form von Experimenten und Materialverbrauchs.

Zu keinem Zeitpunkt wurde hierzu etwas vereinbart geschweige denn unterschrieben.

Gibt es eine rechtliche Verbindlichkeit für diese Rechnung?

Gruß
Kirsten

Servus!

Aus meiner Sicht ist das sein unternehmerisches Risiko, dass er
Akquisetermine wahr nimmt (oder nicht) und ein Auftrag zustande
kommt oder nicht.

Bzgl. der Rechnung: Man kanns ja mal probieren, ich denke nicht,
dass er damit durchkommt, auf Grund der geschilderten Informationen
sehe ich keinen Grund.

Grüßle
Jogi

Hallo und danke für deine Antwort,

sollte Fam. A denn auf die Rechnung des Schreiners überhaupt reagieren, diese also als ungerechtfertigt zurückweisen oder erübrigt sich das?

Gruß
Kirsten