An unserem Haus, das uns mit einem weiteren Eigentümer gehört, waren Reparaturen am Schornstein fällig. Den Handwerker beauftragte der Miteigentümer nach Absprache mit uns. Wir baten den Handwerker nach Ausführung der Arbeiten um Ausstellung einer Rechnung für uns und für den Miteigentümer (wg. der steuerlichen Absetzbarkeit und der Gewährleistung) mit Aufstellung der konkreten Arbeiten und Nennung der Gesamtsumme. Der Handwerker behauptete „er könne nicht drei Rechnungen schreiben“. Nun haben wir eine Rechnung erhalten, auf der de Arbeit (Verkleidung des Kamins) beschrieben wird, aber nur eine pauschale Summe + MwSt genannt wird.
Zum einen ist die Rechnung so ja nicht absetzbar (keine Aufteilung nach Material und Arbeitsstunden), zum anderen haben wir den Verdacht, dass der Miteigentümer ohne Rechnung zahlen will - der Handwerker hatte uns dies ebenfalls „angeboten“ und auch gesagt, dass der Miteigentümer ohne Rechnung zahlen werde.
Wir haben uns nun an die Handwerkskammer gewandt (mit Kopie unserer Rechnung", die zusagte, mit dem Betrieb Kontakt aufzunehmen. Auskunft dort war, dass wir die Rechnung so nicht zu zahlen brauchen.
Nun die Frage: Müssen wir dem Handwerker gegenüber selbst auch Widerspruch gegen die Rechnung stellen? Die Firma findet sich auch nicht im Telefonbuch, die angegebene Internet-Seite existiert nicht, mir kommt das ganze sehr dubios vor.
Über Antworten würde ich mich freuen
figuralis
Ganz einfach: Nicht zahlen und nichts tun. Abwarten, was passiert. Erst reagieren, wenn was passiert.
Dann telefonieren - auf der Rechnung wird ja wohl eine Tel-Nr. stehen, oder?
Wolfgang
Hallo
Wie haben Sie mich gefunden?Ich bin kein Rechtsanwalt!
Viele Grüsse
Olli
Hallo,
bin neu bei „wer-weiss-was“ - dort wurden mir automatisch Personen genannt, die evt. auf meine Frage Antworten wissen könnten - vielleicht haben Sie „interessiert an Rechtsfragen“ o. ä. in Ihrem Profil hinterlegt?
LG
figuralis
Hallo
Wie haben Sie mich gefunden?Ich bin kein Rechtsanwalt!
Viele Grüsse
Olli
Danke für den Tipp - wir werden mal abwarten. Telefon-Nr. steht schon auf der Rechnung drauf. Der Handwerker ist ein Bekannter des Miteigentümers, das macht die Sache etwas unangenehm, weil der nämlich sofort auf die Barrikaden geht, wenn man irgendetwas an der Arbeit seines Kumpels anzweifelt …
LG
figuralis
Hallo figuralis,
keine Rechtschutzversicherung??? Wäre eigentlich wichtig - man braucht immer mal einen Anwalt…
ALso, so wie ich die Sache sehe, haben Sie doch schon die Handwerkskammer eingeschaltet. Ich würde nun erst einmal abwarten, eventuell der Firma schriftlich mitteilen, dass Sie eben die Handwerkskammer eingeschaltet haben, diese sich mit der Firma in Verbindung setzen wird, und dass sie zwar bereit sind, die verrichteten Arbeiten anteilig zu bezahlen, jedoch nur nach Erhalt einer nachvollziehbaren, detaillierten Rechnung.
Vorher würde ich mich aber doch erst mal mit dem Miteigentümer einig werden… ICh würde ihm das mal so erklären:
Bei einer Reparatur ohne Rechnung kann man zwar mehr sparen, als man vom Finanzamt zurück erhält, wenn man eine Rechnung absetzt. Wie sieht es aber mit Garantieansprüchen aus, wenn in den nächsten Jahren auf Grund der Reparatur Schäden entstehen???
Vielleicht stimmt Ihnen der Miteigentümer da zu und besteht dann auch auf eine Rechnung…
Wenn ich das Ganze richtig verstanden habe, hat der Miteigentümer den schriftlichen Auftrag an die Firma erteilt und Sie haben nichts unterschrieben. Eventuelle Mahnungen werden dann auch nur an den Miteigentümer gesendet werden, der ist schließlich Vertragspartner mit der Firma und damit Ansprechpartner.
Der Miteigentümer kann dann Ihnen gegenüber wiederum Ansprüche stellen.
Also kurz: Mit dem Miteigentümer einig werden, auf die Antwort der Handwerkskammer warten, eventuell bei Nichteinigung die Firma anschreiben und auf eine detaillierte Rechnung bestehen.
Gruß und viel Erfolg,
Rainer
Hallo Rainer,
danke für die Hinweise. Ich denke auch, wir werden mal abwarten, was die Anfrage bei der Handwerkskammer ergibt.
Grundsätzlich könnten wir uns natürlich auch direkt an den Handwerker wenden, allerdings ist der ein Kumpel des Miteigentumers, zu dem wir ein denkbar schlechtes Verhältnis haben und von dem wir ja vermuten, dass er seinen Anteil „schwarz“ machen möchte - daher hat der Handwerker ja auch Probleme, eine nachvollziehbare, detaillierte Rechnung zu erstellen.
Mit dem Miteigentümer ist nicht zu reden, er leugnet im Nachhinein, dass er die Sache ohne Rechnung regeln wollte, obwohl der Handwerker uns zum einen selbst gefragt hat, ob wir auf eine Rechnung verzichten, und zum anderen angegeben hat, der Miteigentümer brauche keine Rechnung.
Der Auftrag ist mündlich erfolgt, der Miteigentümer hatte nachgefragt, ob wir einverstanden sind, und nach einem Gespräch mit dem Handwerker haben wir der Reparatur auch zugestimmt, und dabei sofort um eine aufgeteilte, detaillierte Rechnung gebeten, die wir nun aber nicht haben.
Fazit: Wir werden abwarten, ggf. bei der Handwerkskammer nachfragen und dann direkt mit der Firma korrespondieren - was dann zur Folge haben wird, dass der Miteigentümer verärgert auf der Matte stehen wird.
An unserem Haus, das uns mit einem weiteren Eigentümer gehört,
Hallo,
leider kann ich Ihnen nicht helfen. Ich kenne mich nur mit Widersprüchen im Rentenbereich aus.
Viele Grüße von
Harald Meyer