Handwerkerrechnung - GPS
Aufgrung des Ausfalls der Gasheizung wird ein Heizungsinstallateur durch den Kunden telefonisch beauftragt. Die Kosten werden telefonisch abgeklärt: Anfahrt innerorts 10 €, Arbeitsstunde 44 € sowie zusätzlich Materialkosten soweit erforderlich sowie MWst.
Der Handwerker ist 55 Minuten im Haus des Kunden (durch den Kunden exakt notiert).
Eine Bestätigung der geleisteten Arbeitszeit durch den Handwerker erfolgt nicht.
Die Rechnung ist unerwartet hoch,da ‚2 Stunden Kundendiensttechniker‘ als Arbeitszeit abgerechnet werden.Der Kunde beschwert sich beim Betrieb über die zuviel abgerechnete Zeit.
Der Betrieb verweist darauf, dass auch die Anfahrt als Arbeitszeit zählt und mit je 2x ca. 15 Minuten veranschlagt wird. Alles sei korrekt und über GPS dokumentiert.
Auch mit dieser Zeitrechnung kommt man allenfalls auf 1,5 Stunden und nicht auf 2 Stunden wie abgerechnet…der Kunde ist unzufrieden über die nicht nachvollziebare ‚Arbeitszeit‘. Der Kunde ist außerden der Ansicht, dass mit der Anfahrt von 10 € alles abgedeckt ist (laut telefonischer Vereinbarung).
Die telefonische Diskussion über die Rechnung wird durch den Betriebsinhaber abrupt beendet (hat einfach aufgelegt).
Wie sollte sich der Kunde verhalten ?
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Ist es zulässig auch die Anfahrtzeit als Arbeitszeit zu rechnen, wenn eine ‚Fahrzeugnutzungspauschale/im Ortskreis‘ in der Rechnung ausgewiesen ist ? - bei der telefonischen Kostenklärung bei Erteilung des Auftrages wurde nicht darauf verwiesen, dass auch die Anfahrtszeit als Arbeitszeit gerechnet wird…
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Bezahlt er den seiner Meinung gerechtfertigten Rechnungsbetrag für 1 h Arbeitszeit innerhalb der Frist ?..oder sollte der Kunde erst dann die Rechnung bezahlen, wenn eine Einigung erzielt wurde ?
…vielen Dank schon mal im voraus…
Moin auch,
das gehört eher ins Rechtsbrett aber trotzdem: Nach http://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/news/news_1… darf die Fahrtzeit als Arbeitszeit abgerechnet werden. Aufrundung der Zeit auf ganze Stunden ist nicht zulässig. Desweiteren meine ich mich zu erinnern, dass die Fahrtzeit entweder als Pauschel oder als Arbeitszeit abgerechnet werden kann, aber nicht beides gleichzeitig. Schwierig ist jetzt natürlich nachzuweisen, dass die Anfahrt telefonisch mit €10 angeboten wurde. Außerdem ist von einer Fahrzeugnutzungspauschele in der Rechnung die Rede, nicht von einer Anfahrtspauschale. Ich denke also, meckern kannst du nur wegen der zu hohen Arbeitszeit. 55 Minuten + 2*15 Minuten macht 1 Stunde 25 Minuten, das darf auf 1,5 Stunden aufgerundet werden, mehr nicht.
Ralph, IANAL
Hallo
Bin selber selbstständiger Installteur und Heizungsbaumeister.
Nach deiner Schilderung würde bzw. hätte ich auch nur 1,5 Stunden in Rechnung gestellt.
Fahrtzeit also Arebeitszeit ist auch ok, immerhin ist man im Auftrag des Kunden unterwegs und er bringt einem ja nicht die Arbeit in die Firma. Eine Fahrt- und Transportpauschale ist auch ok, immerhin verbraucht ein Firmenwagen Sprit, man hält alle möglichen Materialien und Werkezeug bereit…etc.
Also von meiner Seite aus wäre ich dem Kunden soweit entgegen gekommen das ich das Ok gegeben hätte für den Abzug von o,5 Stunden Arbeitszeit und gut ist. Chefe bekommt Geld und Kunde ist auch zufrieden. So solls doch sein.
Wie und was bei dem Telefonat gesagt wurde kann hier natürlich niemand beurteilen. Man sollte immer berücksichtigen „Der Ton macht die Musik“ gilt für jeden, egal für welche Person am anderen Ende der Leitung.
Gruß
Nelosnt
Hallo
Bin selber selbstständiger Installteur und Heizungsbaumeister.
Nach deiner Schilderung würde bzw. hätte ich auch nur 1,5
Stunden in Rechnung gestellt.
Fahrtzeit also Arebeitszeit ist auch ok…:
Also von meiner Seite aus wäre ich dem Kunden soweit entgegen
gekommen das ich das Ok gegeben hätte für den Abzug von o,5
Stunden Arbeitszeit und gut ist.
Gruß
Nelosnt
Ich habe prinzipiell kein Problem auch die Fahrtzeit als Arbeitszeit zu bezahlen…vorausgesetzt das war voher so besprochen…und das war definitiv nicht der Fall.
Ich habe vor der telefonischen Auftragserteilung detailliert nach allen anfallenden Kosten gefragt, auch nach den Anfahrtskosten: hier wurde mir gesagt, dass innerorts 10 € + MwSt anfallen…von der Fahrtzeit selbst, die zusätzlich als Arbeitszeit berechnet wird war nie die Rede.
Im aktuelllen Fall würden auf die Anfahrtskosten des Technikers von 1 Stunde und 5 Minuten inkl. MwST rund 66 € entfallen…diesen Auftrag hätte ich selbstverständlich nie erteilt…
Die jetzt geforderten Kosten entsprechen nicht der telefonischen Vereinbarung.
Grüße,
Mira
Hallo,
vor Jahren wurde bereits dagegen erfolgreich geklagt:
Arbeitszeit darf in kleine Zeiteinheiten gerechnet werden.
Dieser Wert mal Lohnkosten.
Fahrtzeit: Hier liegen die Anforderungen an den Monteur niedriger. Also muß (muß) der Lohnfaktor niedriger sein als bei der Arbeitszeit vor Ort.
PKW - Kosten sind in Lohnkosten bereits enthalten und dürfen nicht in Fahrtkosten versteckt sein.
Sprech doch auch mal die Handwerkskammer /-Innung vor Ort an.
Ich würde gekürzt zahlen mit Hinweis. Laß ihn doch klagen…
Viel Erfolg, Werner
Den Link fand ich sehr hilfreich…
Nach :http://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/news/news_1…
darf die Fahrtzeit als Arbeitszeit abgerechnet werden.
Schwierig ist jetzt :natürlich nachzuweisen, dass die Anfahrt telefonisch mit €10 :angeboten wurde. Außerdem ist von einer
Fahrzeugnutzungspauschele in der Rechnung die Rede, nicht von
einer Anfahrtspauschale. Ich denke also, meckern kannst du nur
wegen der zu hohen Arbeitszeit. 55 Minuten + 2*15 Minuten
macht 1 Stunde 25 Minuten, das darf auf 1,5 Stunden
aufgerundet werden, mehr nicht.
Ralph, IANAL
Da ich mich vor Auftragsvergabe telefonisch detailliert nach den anfallenden Kosten erkundigt habe, sollten auf meine Frage nach der Anfahrt alle Kosten durch den Betrieb (Gespräch wurde mit der Eigentümerin geführt) migeteilt werden: Fahrtzeit, Nutzungsgebühr des Fahrzeuges etc…dies ist nicht erfolgt. Die Anfahrt wurde mit 10 € +MwSt (innerorts) veranschlagt.
Ich wurde bezüglich der entstehenden Kosten sozusagen getäuscht…eine Auftragsvergabe meinerseits wäre auf dieser Basis nie erfolgt. In diesem Fall schlagen die Kosten für die Anfahrt (1 Stund und 5 Minuten) mit rund 66 € zu Buche !
Der Begriff 'Fahrzeugnutzungspauschale’tauchte erst in der Rechnung auf und nicht im Telefonat vor der Auftragsverteilung.
Viele Grüße,
Mira
Sprech doch auch mal die Handwerkskammer /-Innung vor Ort an.
Ich würde gekürzt zahlen mit Hinweis. Laß ihn doch klagen…
Viel Erfolg, Werner
Vielen Dank für Deinen Hinweis mir der Handwerkskammer…habe ich auch schon probiert. Die Handwerkskammer fühlte sich nicht zuständig und hat mich an die Verbraucherzentrale verwiesen. Das habe ich nicht gemacht, da die Beratungs-Hotline ziemlich teuer ist.
Auch von anderer Seite habe ich gehört, dass die Handwerkskammer dafür zustaändig ist (von einem anderen Heizungstechniker, von einer Handwerkskammer einer anderen Stadt…). Nur was tun, wenn die örtliche Handwerkskammer sich raushält ?
Gibt es da nicht auch Schlichtungsstellen ? Wie geht man da vor ?
Grüße,
Mira
Hallo,
vor Jahren wurde bereits dagegen erfolgreich geklagt:
Arbeitszeit darf in kleine Zeiteinheiten gerechnet werden.
Dieser Wert mal Lohnkosten.
Da haben sie falsch abgerechnet, die Minuten, das ist richtig.
Fahrtzeit: Hier liegen die Anforderungen an den Monteur
niedriger. Also muß (muß) der Lohnfaktor niedriger sein als
bei der Arbeitszeit vor Ort.
Nein. Der Monteur wird auch für die Fahrzeit voll von seinem Auftraggeber bezahlt. Die Abrechnung ist hier korrekt.
PKW - Kosten sind in Lohnkosten bereits enthalten und dürfen
nicht in Fahrtkosten versteckt sein.
Nein. Während der Montage-/Arbeitszeit steht das Fahrzeug still, es werden keine zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt. Es werden lediglich die gefahrenen km oder eine Fahrzeugpauschale abgerechnet, korrekt.
Ich würde gekürzt zahlen mit Hinweis. Laß ihn doch klagen…
Darauf würde ich es nicht wirklich ankommen lassen (mit Ausnahme der falsch abgerechneten Arbeitszeit). Das wird richtig teuer, wenn der Mahnbescheid eintrifft. Dann steht Aussage gegen Aussage. Vor Ausführungsbeginn sich den Auftrag bestätigen lassen, ist der sichere Weg.
Grüße
Tommy