Handwerkerrechnung hoch

Hallo,

jemand hat eine Rechnung von 230 Euro für eine Rohrreinugung erhalten,
die meines Erachtens zu hoch ist.
Angenommen, der Handwerker war 20 Minuten am Werk. Abgerechnet wurde nach lfm Rohrlänge wo sich die Verstopfung befindet. Der Preis dafür ist 17 Euro, für eine Tiefe von 8m.
Ein zweiter Monteur wartete im Wagen und wurde mit 50 Euro abgerechnet.

Wie sind die Kosten bei anderen Firmen für derlei Arbeiten?
Ist die Abrechnung nach lfm rechtens? Muss der zweite Monteur gezahlt
werden? Sind die kosten so hoch, dass man sich dagegen wehren kann?
Gibt es einen rechlichen Höchstsatz für solche Arbeiten um nicht der
Willkür des Rechnungsstellers ausgesetzt zu sein?

Hallo,
wenn auf einer Rechnung steht „erbrachte Leistungen erkenne ich an“ und „Einsatzart, Leistung und Preis erkenne ich an“ und dies vom Rechnungsempfänger dem Aussteller 2x unterschrieben wurde, welche rechtliche Relevanz hat dies dann bei nachträglichen Meinungsverschiedenheiten über die Rechnung?

Danke,
Mat

Hallo,

jemand hat eine Rechnung von 230 Euro für eine Rohrreinugung
erhalten,
die meines Erachtens zu hoch ist.

ist sicher nicht der günstigste anbieter, aber liegt - je nach „putzzeit“ (nicht dauer!) und ortschaft im rahmen.

Angenommen, der Handwerker war 20 Minuten am Werk. Abgerechnet
wurde nach lfm Rohrlänge wo sich die Verstopfung befindet. Der
Preis dafür ist 17 Euro, für eine Tiefe von 8m.

zeit spielt keine rolle, es zählen nur die spiralmeter! diesmla dumm gelaufen; wenn der monteur 2 std. gebraucht hätte, um das rohr freizukriegen, dann wär´s eben „gerechter“ gewesen.
17euro pro meter ist okay; auch hier wieder: abhängig von wann und wo.

Ein zweiter Monteur wartete im Wagen und wurde mit 50 Euro
abgerechnet.

das ist grenzwertig - so einen fall hatte ich noch nicht (obwohl schon viermal rohrreinigung im hause). allerdings: wenn leistungsnachweis unterschrieben, dann i.a. auch anerkannt.

Wie sind die Kosten bei anderen Firmen für derlei Arbeiten?

s.o.

Ist die Abrechnung nach lfm rechtens? Muss der zweite Monteur
gezahlt
werden? Sind die kosten so hoch, dass man sich dagegen wehren
kann?

s.o.

Gibt es einen rechlichen Höchstsatz für solche Arbeiten um
nicht der
Willkür des Rechnungsstellers ausgesetzt zu sein?

nee, sowas gibt´s nicht. und von „wucher“ sind wir da noch weeeeiiiiit entfernt! im übrigen: „willkür“ gibt´s hier nicht, sondern nur vertragsfreiheit! man kann sich als geneigter kunde durchaus im voraus erkundigen, was der spaß denn kostet. und ggfs. mehrere unternehmen befragen, die haben alle notdienste etc.pp.

wer sich wirklich beschweren will, weil er sich ungerecht behandelt fühlt (rechnung zu hoch, leistungen abgerechnet, die nicht erbracht wurden), kann sich i.a. an die schiedsstelle wenden. welche zuständig ist und wo man die kontaktieren kann, kann einem i.a. die örtliche ihk oder die zuständige handwerkskammer sagen.

gruß, boris