hallo,
du mußt unterscheiden zwischen handwerkerleistungen und haushaltsnahen dienstleistungen.
haushaltsnahe dienstleistungen sind die, die man normalerweise selbst erledigen kann, die aber andere auf rechnung aufführen. pflege, putzen, aber auch das einpflanzen von sträuchern und bäumen.
die unterscheidung ist wichtig wegen der entsprechenden höchstgrenzen, die es jeweils gibt.
was den einsatz von geräten anbelangt, so kommt es darauf an, wie das formuliert ist. kann das fa zweifelsfrei aus dem rechnugnstext lesen, daß z.b. die gebühr von 50 euro ausschließlich für den physischen einsatz und die abnutzung bestimmt ist, wird sie das nicht als „arbeitszeit“ anerkennen. geht aber aus der rechnungsposition hervor, daß damit der arbeitseinsatz des handwerkers gemeint ist, dann schon.
sowas kann man aber im vorfeld (vor rechnungsausstellung) mit dem handwerker besprechen - die sind i.a. sehr offen für solche dinge.
anfahrtspauschalen sind im übrigen absetzbar.
saludos, borito