Handwerkerrechnung, nicht geleistete Arbeit

Theoretisch geht es um eine Badsanierung bei der eine Firma beauftragt
 wird. Die Fliesenarbeiten sollte ein bekannter Handwerker separat
erledigen, natürlich auch alles auf Rechnung.
Für die Arbeiten von der Sanitärfirma wurden über 8000 Euro
veranschlagt.
Im laufe der Sanierungsarbeiten kommt es immer öfter vor dass uns und
dem Handwerker Aufgaben zur Erledigung aufgetragen werden. " Ruft uns
an wenn wir die Toilette installieren können" usw., heisst es dann. Ich
fragte den Firmenchef daraufhin „wollten Sie nicht diese Aufgaben
erledigen?“,worauf dieser mir wiederum versichert „Alles was Sie
machen wird dann günstiger“.
Inzwischen sind die Arbeiten beendet, die Firma verlangt dann den
Kompletten Betrag ohne Abzüge.
Auf der Rechnung würden aufgeführt, die Demontage und Entsorgung der
Altteile, das auslegen von Fließ zum schutz der Böden und ein nicht
Installierter Filter. Das Installieren von Wc’s und Badewanne, sowie
der Verrohrung wären geleistet worden, die anderen Arbeiten wären jedoch
nicht durch die Frima gesleistet worden, aber jetzt pocht die Firma auf den Gesamtbetrag aufgrund der Pauschlbetragsvereinbarung in der Auftragsbestätigung.
Kurios wären zudem die Aufschlüsselungen der arbeiten. Diese geschehe
nicht nach geleisteten Stunden oder Arbeit, sondern feste Blocks über
jeweils Feste Beträge, welches die Rückrechnung nicht geleisteter
Arbeiten kompliziert gestalte.
Sollte eine solche Rechnung ernst genommen werden oder angefochten
werden?

Entscheidend für den Ausgang der Geschichte ist :
wie ist der Vertrag zustande gekommen?
Gab es ein Angebot, welchem zugestimmt wurde?
Ist in diesem Angebot deutlich zu sehen, wie genau die Eigenleistung gegegerechnet wird? Ohne eine eindeutige, schriftliche Regelung in dem Vorvertrag / Angebot wird es schwierig, im Nachhinein die Rechtslage anzufechten, zumal ja auch von dem „Pauschalbetrag“ die Rede ist.
Auch könnten Arbeitsprotokolle (Stundenzettel), welche Arbeits-Abschnittsweise erstellt werden, helfen einen Hinweis auf (nicht)erbrachte Leistungen zu geben.
Im Zweifelsfall kann ein unabhängiger Gutachter eingesetzt werden, um eventuelle Defizite aufzudecken. Diese Leistung müsstet ihr ggf. vorstrecken.

Grüße, Maureen

im Nachhinein die Rechtslage anzufechten,

watt?

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