Handwerkerrechnung nicht vollständig gezahlt

Liebe Experten,

es stellt sich mir folgende Frage:

Angenommen Herr X saniert sein Haus und er möchte eine Handwerkerrechnung steuerlich geltend machen.

Der Rechnungsbetrag ist 1000 EUR inkl. MwST.
Davon ist die Hälfte als Arbeitskosten ausgewiesen, also 500 EUR.
Normalerweise wäre der Steuerbonus (20%) also 100 EUR.

Jetzt kommt aber das Problem:

Angenommen der Handwerker hat Mist gebaut und der Hausbesitzer Herr X hat die Rechnung daher nicht vollständig gezahlt, sondern nur 800 EUR der berechneten 1000 EUR. Das ist auch auf dem Überweisungsbeleg ersichtlich.

Wie erfolgt nun die Berechnung des Steuerbonus? Obige Rechnung ist die einzige die vorliegt. Eine neue Rechnung stellt der Handwerker nicht aus, denn der ist sauer.

In welche Höhe können die Arbeitskosten geltend gemacht werden?

Über Expertenmeinungen würde ich mich sehr freuen!
Vielen Dank,

Melanie Grünberg

Eine unlösbare Frage?
Schade :frowning:

Hat vielleicht doch noch jemand eine Antwort?

Melanie