Hallo zusammen,
ich habe mal eine rein hypothetische Frage zu der möglichen Einreichung von Handwerkerrechnungen.
Stellen wir uns mal folgendes Szenario vor:
Person A lebt in einem großen Haus und ist auch Eigentümer des Hauses. Nun gibt es auch Person B, die in diesem Haus lebt und in einem familiären Verhältnis zu Person B steht.
Könnte Person B in Zukunft Handwerkerrechnungen in der Steuer einreichen, wenn als Rechnungsadresse statt Person A künftig Person B genannt wird?
Hintergrund der Frage ist der, dass ja in der Steuererklärung abgefragt wird, ob man in persönlichem Eigentum wohnt. Und wenn Person B dort nicht „Ja“ eingibt, aber andererseits Handwerkerrechnungen einreichen will es doch etwas widersprüchlich erscheinen könnte.
Danke für eure Hilfe.
Gruß