Handwerkerrechnung ohne Auftrag des Vermieters

Hallo! Hier mal ein frei erfundener Fall:

Vermieter A erteilt Fliesenleger B (nach Besichtigung und Angebot von B) einen Festpreisauftrag von sagen wir 2000,- Euro für Fliesenarbeiten des Badezimmers bei Mieter C.

2 Wochen später bekommt Vermieter A die Rechnung von Fliesenleger B über den vereinbarten Festpreis, die Vermieter A auch fristgerecht bezahlt (die Fliesenarbeiten wurden ausgeführt).

Wiederum 2 Wochen später findet Vermieter A in seinem Briefkasten aber überraschenderweise eine weitere Rechnung eines Sanitärunternehmers D über sagen wir noch einmal 1000,- Euro, der angeblich für Fliesenleger B tätig wurde („Hilfsarbeiten“, wie z.B. Waschbecken ab- und wieder anmontieren). Auftraggeber lt. dieser Rechnung sei Fliesenleger B.

In dem ursprünglichen Festpreisvertrag, den Vermieter A mit Fliesenleger B abgeschlossen hat, steht davon nichts. Darüber hinaus informierten Fliesenleger B und Sanitärunternehmer D den Vermieter A selbst vor, noch während und auch nach Ausführung dieser „Hilfsarbeiten“ in keinster Weise über den Einsatz des Sanitärunternehmens D.

Vermieter A konnte folglich keinen Einfluß darauf nehmen, welches Sanitärunternehmen überhaupt beauftragt wird und Vermieter A hatte auch keinerlei Einfluß auf die Preise von Sanitärunternehmer D. Vermieter A wird mit der Rechnung des Sanitärunternehmers D quasi vor vollendete Tatsachen gestellt.

Auch Mieter C sieht dabei seine große Chance gekommen und läßt sich von Sanitärunternehmer D zusätzlich neue Badezimmer-Chromteile (vom Allerfeinsten und total überteuert) einbauen, die dann auch auf der Rechnung auftauchen. Diese Badezimmer-Teile sollten zwar nach den Fliesenarbeiten gewechselt werden, aber Mieter C hatte von Vermieter A keinerlei Erlaubnis selbst eine Firma damit zu beauftragen (und schon gar nicht die Erlaubnis sich selbst die Neuteile auszusuchen).

Wie würde sich Vermieter A in diesem frei erfundenen Fall nun gegenüber der Forderung des Sanitärunternehmers D am geschicktesten verhalten?

Guten Morgen,

Wie würde sich Vermieter A in diesem frei erfundenen Fall nun
gegenüber der Forderung des Sanitärunternehmers D am
geschicktesten verhalten?

Schlicht ablehnen. Es wurde kein Auftrag erteilt.

Gruß
Der Franke