Handwerkerrechnung steuerlich absetzten

Hallo liebe Wer-Weiß-Was`ler,
stellt Euch mal vor bei Familie Meier hätte sich folgender Fall so abspielen können…
Familie Meier kauft neue Fenster für die eigene Immobilie.
Nach Einbau der Fenster würden unterschiedliche Auffassungen zur „korrekten Ausführung des Auftrages“ enstehen.
Letztendlich wird der Rechnungsbetrag abzüglich 3% überwiesen. Aber im Guten geht man nicht auseinander.
Nun würde Familie Meier gerne Ihre Handwerkerrechnung bei der jährlichen Steuererklärung geltend machen. Aber…es gibt nur einen
„Gesamtbetrag“, keine Auflistung der Montagekosten.
Die Firma stellt sich wahrscheinlich total stur an und will sich für die blöde Familie Meier nicht mehr die Mühe machen, die Rechnung im Nachhinhein zu ändern. Also nicht irgendwie was an der Rechnung „rummurksen“, sondern nur in Material und Arbeitsstunden auflisten.
Gäbe es bei einem solch fiktiven Fall eine Art „Faustformel“ des abzusetztenden Betrages?
Bin dankbar für Tips
lg
Rebecca

Hallo,

ohne aufgeteilte Rechnung keine Steuerermäßigung.

Entweder Familie Meier setzt sich nochmals mit der Handwerksfirma aueinander oder die Steuerermäßigung fällt flach.

Schätzwerte oder Ähnliches gibt es nicht.

Gruß
Lawrence

Hallo
Vielen Dank fürs Antworten.
Dann wird Familie Meier Pech haben , die Firma würde sich zu nichts mehr bereit erklären.
S…
Lg
Rebecca

Theoretisch geht es aber auch, als Versuch, das man ein Angebot der vergleichbaren Fenster sich besorgt, dann abzieht und Fam. Meier hätte einen Anhaltspunkt, wobei das FA das nicht akzeptieren muss.