Ich habe eine Dachgaube bauen lassen.Der Architekt eine Baugenehmigung eingereicht.Kostenpunkt 6000.- Euro.Der Zimmermann mit Dachdecker hat einen Kostenvoranschlag gemacht von 6200.- Euro ( Schuttendsorgung und andere Sachen )eingerechnet.Dann wurde gebaut.Durch die alte Bauart gab es Probleme.Die alten Dachsparren sind stehen geblieben,ein Sparren wurde nur entfernt.Die neu Dachgaube wurde also nur darüber gesetzt.Durch einen Westenbefall,einen Tag vor Baubeginn wurde der Dachbereich freigelegt,also alle Dachziegel abgenommen.Die Firma hat dann die Gaube gebaut.Den kompletten Innenausbau mit Isolierung und die Fenster wurden von von mir eingebaut.Eine Schuttentsorgung wurde nicht gemacht.Jetzt bekam ich eine Rechnung über 9000.- Euro.Die Rechnung geht über Sachen, die nicht im Kostenvoranschlag aufgeführt waren.Großzügige Berechnungen und teuerste Sachen wurden aufgeführt.Schon die kleinen Seitenflächen von ca.2qm Schieferplatten wurden auf 10 qm hochgerechnet und sollen 1600 Euro kosten,der Dachabschluss von unten wurde mit 3 Profilbrettern a 3,60 m hergestellt und soll 180.- Euro kosten.- usw.Muss ich die rechnung bezahlen oder kann ich mich an den Kostenvoranschlag oder an die Architektenrechnung orientieren.Die erbrachte Arbeiten sind keine 4000.- Euro wert.
Hallo!
Und warum hat Archi das Projekt nicht überwacht und die Schlussrechnung auf Richtigkeit überprüft ?
Wenn nicht vereinbart,dann müsste man das eben jetzt nachholen lassen.
Wenn Rechnung so weit von Kostenschätzung Archi und Angebot abweicht,dann ist das erklärungsbedürftig.
Es mag ja Gründe geben,nur die müssen benannt und als fachlich nötig anerkannt werden.
Hier ist anscheinend Mehrarbeit dabei,die nicht ausgeschrieben war: Unterschlag Dachüberstand und Verschieferung Gaubenwangen. Dafür gibts also auch kein Angebot.
Aber dafür müssen wenigstens die Maße stimmen,nach denen abgerechnet wird.
Es gibt genaue Vorschriften,wie Flächen ermittelt werden. Der Architekt weiß es (übrigens der Handwerker auch !)
Mal angenommen,eine Rechnung kommt einem überteuert vor oder einzelne Posten sind unklar.
Was macht man dann ?
Man lässt es ich erklären und zahlt dann ggf. erst einmal den unstrittigen Teil .
Die umstrittenen Mehrkosten muss man halt prüfen lassen,ob die abgerechnete Menge(Fläche,lfdm,Stück usw) stimmt.
Ob der Einheitspreis( €/m² etwa) teuer ist,dass kann man ohne Angebot leider kaum noch beeinflussen. Sicher kann man sich an örtlichen Durchschnittspreisen orientieren.
Nur im Grunde kalkuliert jeder Handwerker selbst und ist da auch frei.
mfG
duck313
Hallo,
Der Architekt eine Baugenehmigung eingereicht.Kostenpunkt 6000.- Euro.
Der Zimmermann mit Dachdecker hat einen Kostenvoranschlag gemacht von 6200.- Euro
Jetzt bekam ich eine Rechnung über 9000.- Euro.
Das ist erstaunlich. Denn der geforderte Betrag ist, wenn keine weiteren Zusatzkosten vor oder während der Ausführung angemeldet wurden, nicht zu bezahlen. Es fehlt zuallererst der Auftrag des Bauherrn für diese Zusatzleistungen. Angesichts der Hinzuziehung eines Architekten (sie sind übrigens meist haftpflichtversichert) als Fachmann kann muss sich ein privater Auftraggeber als Laie auf dessen Einschätzung und Beratung verlassen.
Grundsätzlich kann sich der Auftraggeber auf den Kostenvoranschlag zzgl. Toleranz von 10% mit der Begleichung beschränken.
Die Firma hat dann die Gaube gebaut.
Das war der Auftrag? Und die erbrachte Leistung?
Eine Schuttentsorgung wurde nicht gemacht.
War jedoch offensichtlich im Auftrag enthalten?!
Großzügige Berechnungen und teuerste Sachen wurden aufgeführt.
a) Egal ob teuerste oder günstigste (zusätzliche) Sachen, sie müssen vom Bauherrn genehmigt und beauftragt sein.
b) Wenn ein Auftrag nach Aufmaß vereinbart wurde, dann muss ein korrektes nachvollziehbares (z.B. mittels Zeichnungen oder gemeinsam durchgeführtem) Aufmaß vorhanden sein.
c) Wenn ein Pauschalauftrag erteilt wurde, dann verbleiben eh nur 6.000 EUR.
Die erbrachte Arbeiten sind keine 4000.- Euro wert.
Ich möchte diese Aussage nicht überbewerten, aber wenn Mängeln vorhanden sind, dann können diese durchaus zu Neuerstellung oder Preisminderung berechtigen.
Wurde eine Abnahme durchgeführt? Vorher ist eh keine „Schlusszahlung“ zu leisten.
Grundsätzlich wären jedoch vorab Vertrag (Sondervereinbarungen?) und Leistungsinhalt zu prüfen. Und evtl. das Angebot/die Beauftragung von zusätzlichen Leistungen.
Gruß
nasziv