Liebe/-r Experte/-in,Folgende Situation: Ein Handwerker fordert ca 3 Monate vor der 3 Jährigen Verjärung eine Nachforderung worauf eine ratenzahlung mündlich vereinbart wurde. Inzwischen ist die forderung verjährt und der Kunde ist zahlt nicht mehr die vereinbarten Raten. Ein Mahnverfahren ist nicht eröffnet worden. Dann möchte der Handwerker doch noch ein Mahnverfahren eröffnen weil er denkt durch die vereinbarte Ratenzahlung die Verjährung gehemmt wurde.
Verjährung war am 31.12 2011. wie sehen die chancen aus das der handwerker die Forderung noch durchsetzen kann??
Vielen Dank im vorraus
weberdd
Wenn ein mündlicher Vertrag geschlossen wurde, in dem die Forderung anerkannt worden ist, und ggf. auch Zahlungen erfolgt sind - lt. Sachstandsdarstellung lässt der Ausdruck „zahlt nicht mehr die vereinbarten Raten“ nur den Schluß zu, daß unmittelbar vor der originären Verjährung Zahlungen geleistet wurden - dann greift in diesem Fall der § 212 BGB:
§ 212
Neubeginn der Verjährung
(1) Die Verjährung beginnt erneut, wenn
- der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt …
Ich kann nur raten alles schriftlich machen und Unterschriften holen! Ich glaube zu wissen, das Postdatum des letzten Briefwechsels spielt ein große Rolle bei der Verjährung. Ich hoffe ich konnte etwas weiter helfen. MfG.