Handwerkerrechnung verjährt oder nicht?

Hallo Experten,
Folgende Situation: Ein Handwerker fordert ca 3 Monate vor der 3 Jährigen Verjärung eine Nachforderung worauf eine ratenzahlung mündlich vereinbart wurde. Inzwischen ist die forderung verjährt und der Kunde ist zahlt nicht mehr die vereinbarten Raten. Ein Mahnverfahren ist nicht eröffnet worden. Dann möchte der Handwerker doch noch ein Mahnverfahren eröffnen weil er denkt durch die vereinbarte Ratenzahlung die Verjährung gehemmt wurde.
Verjährung war am 31.12 2011. wie sehen die chancen aus das der handwerker die Forderung noch durchsetzen kann??
Vielen Dank im vorraus
weberdd

Es gibt nur verjährt und nicht verjährt. So wie schwanger und nicht schwanger.

Vorliegend ist die Forderung wohl nicht verjährt. Denn von Hemmung (§§ 203, 209 BGB) einmal abgesehen, hat der Kunde die Forderung wohl anerkannt und damit den Neubeginn der Verjährung (§ 212 BGB) heraufbeschworen.

Ob nun verjährt oder nicht:
Ich finde es zum Kotzen Leute für sich arbeiten zu lassen und dann nicht bezahlen wollen.

vnA

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Was ich zum kotzen finde ist wenn einer um den auftrag zu bekommen einen zu niedrigen preis als KV abgibt und 3 Jahre später kurz vor der verjärung kräftig nachfordert…

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Die Frage nach der Verjährung wurde ja schon beantwortet.

Jetzt könnte man noch die Frage stellen, wie hoch ein KV überschritten werden darf (ohne das vorher mit dem Auftraggeber abzuklären)?

Hallo,

Jetzt könnte man noch die Frage stellen, wie hoch ein KV
überschritten werden darf (ohne das vorher mit dem
Auftraggeber abzuklären)?

Es könnte sich auch nur um eine in der Schlussrechnung übersehene, aber beauftragte Leistung(sposition) handeln.

cumc

Hallo,
Es könnte sich auch nur um eine in der Schlussrechnung
übersehene, aber beauftragte Leistung(sposition) handeln.

Könnte … Leider ist meine Kristallkugel in der Reparatur - und davon schrieb der OP nichts.