Angenommen, man hat schon den Schlüssel zu einer Mietwohnung vor dem eigentlichen Mietvertragsbeginn, möchte dann auch schon vor Einzug einige Dinge von Handwerkern erledigen lassen. Wie würde es sich mit der steuerlichen Anerkennung der Rechnung verhalten, wenn Leistung und Rechnungsstellung vor dem Einzugstermin liegen - man also quasi noch nicht offiziell der Mieter ist, der steuerliche Rechte wahrnehmen kann? oder gibt es da Kulanzfristen pder ähnliches?
Servus,
haushaltsnahe Dienstleistungen können naturgemäß nur erbracht werden, wenn ein Haushalt besteht.
Dazu gehört außer dem Schlüssel auch eine Wasch-, Schlaf- und Kochgelegenheit.
Schöne Grüße
MM
Hallo
Renovierung beim Umzug: Selbst wenn Sie noch nicht in Ihr neues Haus oder Ihre neue Wohnung eingezogen sind, können Sie sich die Kosten dafür teilweise vom Finanzamt zurückholen. Gleiches gilt für Löhne, die Sie für die Renovierung der Mietwohnung bezahlt haben, aus der Sie ausziehen. Auch die Lohnkosten für die Umzugsspedition …
http://www.finanztip.de/handwerkerkosten/
Bzw direkt im Anwendungsschreiben des BFM 10.01.2014 (RandNr 19):
Der Begriff „im Haushalt“ ist nicht in jedem Fall mit „tatsächlichem Bewohnen“ gleichzusetzen. Beabsichtigt der Steuerpflichtige umzuziehen, und hat er für diesen Zweck bereits eine Wohnung oder ein Haus gemietet oder gekauft, gehört auch diese Wohnung oder dieses Haus zu seinem Haushalt, wenn er tatsächlich dorthin umzieht. Hat der Steuerpflichtige seinen Haushalt durch Umzug in eine andere Wohnung oder ein anderes Haus verlegt, gelten Maßnahmen zur Beseitigung der durch die bisherige Haushaltsführung veranlassten Abnutzung (z.B. Renovierungsarbeiten eines ausziehenden Mieters) noch als im Haushalt erbracht. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen in einem engen zeitlichen Zusammenhang zu dem Umzug stehen. …
(Bitte selbst dort weiterlesen)
Unser FA hatte bei unserem Umzug schon in 2012 Renovierungen in alter und neuer Wohnung anstandslos anerkannt.
Grüsse Rudi