Hallo!
Darf ein selbstständiger Dozent in seiner Umsatzsteuervoranmeldung auch die MWST einer gezahlten Handwerkerrechnung (z. B. die Beseitigung einer Rohrverstopfung) angeben?
Diese Rechnung hätte direkt eigentlich nichts mit seinem Beruf zu tun, indirekt aber vielleicht doch.
Gruß
Maria