Darf ein selbstständiger Dozent in seiner Umsatzsteuervoranmeldung auch die MWST einer gezahlten Handwerkerrechnung (z. B. die Beseitigung einer Rohrverstopfung) angeben?
Diese Rechnung hätte direkt eigentlich nichts mit seinem Beruf zu tun, indirekt aber vielleicht doch.
Darf ein selbstständiger Dozent in seiner
Umsatzsteuervoranmeldung auch die MWST einer gezahlten
Handwerkerrechnung (z. B. die Beseitigung einer
Rohrverstopfung) angeben?
Diese Rechnung hätte direkt eigentlich nichts mit seinem Beruf
zu tun, indirekt aber vielleicht doch.
Wenn die Rechnung nichts direkt mit seinem Unternehmen zu tun hat, dann kann die Vorsteuer nicht direkt in seiner UStVA angerechnet werden.
Klar, und Essen kann man dann auch absetzen, denn wenn man nicht isst stirbt man und kann seiner Arbeit nicht nachgehen? usw.
Du siehst das Problem, denke ich.
Ich habe den Paragrafen halbwegs verstanden. Man wird wohl damit leben müssen, dass einige Dinge privat und geschäftlich genutzt werden und daher nicht absetzbar sind.
Wo war ich denn unhöflich?
Ich habe nur aufgezeigt, dass die private Lebensführung eben nicht steuerlich absetzbar sein kann.
Ich weiß, am reinen Text ist es oft schwer zu verstehen wie es der andere meint, aber ich denke wenn da ein Smiley steht sollte die Sache eigentlich klar sein…