Handwerkerrechnung vorsteuerabzugsfähig?

Hallo!

Darf ein selbstständiger Dozent in seiner Umsatzsteuervoranmeldung auch die MWST einer gezahlten Handwerkerrechnung (z. B. die Beseitigung einer Rohrverstopfung) angeben?

Diese Rechnung hätte direkt eigentlich nichts mit seinem Beruf zu tun, indirekt aber vielleicht doch.

Gruß

Maria

Darf ein selbstständiger Dozent in seiner
Umsatzsteuervoranmeldung auch die MWST einer gezahlten
Handwerkerrechnung (z. B. die Beseitigung einer
Rohrverstopfung) angeben?

Diese Rechnung hätte direkt eigentlich nichts mit seinem Beruf
zu tun, indirekt aber vielleicht doch.

Wenn die Rechnung nichts direkt mit seinem Unternehmen zu tun hat, dann kann die Vorsteuer nicht direkt in seiner UStVA angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo!

Was bedeutet denn nicht direkt mit seinem Geschäft zu tun haben?

Eigentlich hat doch eine Rohrreinigung der Abwasserrohre mit seinem Geschäft zu tun, oder?

Gruß

Maria

Wenn du dem Finanzamt darlegen kannst, wie eine Rohrreinigung DIREKT damit zu tun hat, dann sollte es kein Problem geben…

Hallo,

jeder, der Zuhause arbeitet kann doch auch sein Arbeitszimmer absetzen.

Man muss doch die sanitären Anlagen auch während der Arbeitszeit benutzen können und dazu müssen diese intakt sein bzw. gewartet werden.

Gruß

Maria

Hallo Maria,

wenn man den Experten in einem Forum nicht glaubt,
dann sollte man die eigene Meinung der Finanzbehörde beibringen.

Gruß Merger

PS: viel Spass dabei

Servus,

der Schlüssel liegt in § 15 Abs 1 Nr. 1 Satz 1 UStG. Bitte Wort für Wort lesen und verstehen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

1 Like

Klar, und Essen kann man dann auch absetzen, denn wenn man nicht isst stirbt man und kann seiner Arbeit nicht nachgehen? usw.
Du siehst das Problem, denke ich. :smile:

Hallo!

Danke für die sachliche Antwort.

Ich habe den Paragrafen halbwegs verstanden. Man wird wohl damit leben müssen, dass einige Dinge privat und geschäftlich genutzt werden und daher nicht absetzbar sind.

Gruß

Maria

Halla!

Wenn die „Experten“ nicht sachlich mit einem Thema umgehen können, kann man es wohl eher von der Finanzbehörde erwarten, oder?

Freundliche Grüße

Maria

Hallo!

Ich dachte in diesem Forum geht man sachlich und höflich miteinander um!?

Freundliche Grüße

Maria

Wo war ich denn unhöflich?
Ich habe nur aufgezeigt, dass die private Lebensführung eben nicht steuerlich absetzbar sein kann.

Ich weiß, am reinen Text ist es oft schwer zu verstehen wie es der andere meint, aber ich denke wenn da ein Smiley steht sollte die Sache eigentlich klar sein…