Ich versuche mich kurz zu fassen: jemand hat vor seinen Flur zu sanieren und erhält ein Angebot einer Baufirma über 4500 Euro. In dem Angebot sind Arbeitskosten, Materialaufwand für Stundenlohnarbeiten, Kleingeräte und BSD Fahrzeug etc. angegeben. In diesem Angebot steht auch ein Passus „Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand (Regie)“
Regieberichte wurden erstellt und unterschrieben. Jedoch sind auf den Regieberichten keine Kosten angegeben.
Die Schlussrechnung fiel nun fast doppelt so hoch aus wie das Angebot - 8000 Euro.
Hätte die Baufirma im laufe der Arbeiten die Kosten offen legen müssen? Ist man gezwungen die Rechnung zu zahlen?
Gesetzlich ist es ja so das eine Baufirma bei Abweichung vom Angebot den Bauherren unterrichten muss und dieser dann ein Sonderkündigungrecht hätte, oder die noch offen Arbeiten abnickt so dass die Baufirma die Arbeiten weiterführt.
gar nichts sagen ist auch eine Art von Einverständniss!!!
das habe ich anders in Erinnerung:
"
Wird ein Angebot nur unwesentlich überschritten, entfällt die Pflicht den AG darüber zu informieren. Trotzdem muss der AG die volle Vergütung (also inkl. der Überschreitung) zahlen.
Bei einer wesentlichen Überschreitung besteht eine Informationspflicht des AN an den AG
.
Wird dies nicht beachtet, besteht die Gefahr, das der AN seinen Vergütunganspruch der über der unwesentlichen Überschreitung liegt verliert.
Der AG müsste dann eventuell nur die verminderte Vergütung (also Kostenvoranschlag inkl. der unwesentlichen Überschreitung) zahlen.
Deweiteren besteht natürlich auch die Möglichkeit das Angebot in Absprache mit dem AG zu erweitern.
Die hieraus entstehende Überschreitung ist vollumfänglich von AG zu tragen.
Jedoch ist der AN für diese Abänderung beweispflichtig.
"
(geklaut bei 123recht)
Soviel ich weiß gibt’s eine Prozentgrenze (ca. 10%), in der eine Abweichung vom Angebot möglich ist. Die gegengezeichneten Regieberichte verpflichten m. M. n. zu nichts, außer wenn man hingenommen hat, dass die Arbeitsstunden erheblich vom Angebot abweichen oder plötzlich Arbeiten auftauchen, die im Angebot nicht enthalten waren, denn das kann man den Berichten entnehmen.
Der Firma musste ja bekannt sein, dass die Kosten immens vom Angebot abweichen und muss dies dem Auftraggeber mitteilen, auch wieso, weshalb, warum (plötzlich weitere notwendige Arbeiten, Tariferhöhung, erhöhte Materialkosten usw.), damit dieser sich ggf. um einen anderen Auftragnehmer kümmern oder die Seriosität des Angebotes überprüfen kann.
Ist meine private Meinung. Bin hier kein Experte. Mal die Handwerkskammer kontaktieren.
mit Regieberichten kenne ich mich nicht aus. Aber ich bin auch der meinung, dass es keine „Carte blanche“ ist, um die Kosten ins Unermessliche zu treiben. Eine Abweichung vom Angebot muss dem Auftraggeber auf jeden Fall vor Ausführung der Arbeiten mitgeteilt werden.