Handwerkerrechnung zahlbar bis 08.08.18 steht auf der Rechnung! Nun Ärger

Hallo,

Ich habe am 25.07.16 eine Tür reparieren lassen…Die Rechnung wurde von der Firma ausgestellt…Dort steht drauf zahlbar bis 08.08.18

Nun habe ich Ärger gekriegt warum ich noch nicht bezahlt habe…Aber es steht so drauf…Kann das ein Druckfehler sein von der Firma…Aber wenn es so drauf steht kann ich doch in diesen Zeitraum zahlen oder nicht, auch wenn es ein Druckfehler von der Firma wäre?

Hallo,

fast jede® wird dieses Zahldatum für einen Tippfehler halten.
Es ist also ganz offensichtlich und sollte (vermutlich) 08.08.2016 heißen.
Was spricht dagegen, die Rechnung zu bezahlen?
Rechtlich wird man sich auf diesen Druckfehler nicht berufen können.
Handwerkerrechnungen sind normalerweise sofort nach Eingang zur Zahlung fällig.
Gruß Michael

Es ist dem Kunden natürlich unbenommen sich blöd zu stellen, aber dann braucht man sich über entsprechende Reaktionen nicht zu wundern…

Ich habe einen Engpass und kann das nicht gleich bezahlen…Ich habe mich außerdem auf das Datum verlassen…

Also habe ich keine Chance auf diesen „Druckfehler“ zu beharren?

Nein.

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Das ist nicht dein Ernst?

Jeder hat mal einen Engpass, aber dann ruft man den Gläubiger an und redet mit ihm. Die meisten lassen sich auf Ratenzahlung oder Stundung ein.
Wie siehts denn aus? Interessiert es dich, wenn dein Chef mal einen Engpass hat, stundest du ihm auch die Lohnzahlung oder möchtest du Geld für die geleistete Arbeit.
[Beitrag editiert - www Team]

Data

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Mich würde ja interessieren warum man einen Handwerkerauftrag erteilt wenn man gedenkt ihn nicht zu bezahlen… Natürlich kannst Du Dir mit dem Bazahlen Zeit lassen, mußt dann aber bereeit sein die Kosten für Mahnungen, Inkassobüro, Gerichtsvollzieher und Zwangsvollstreckung noch obendrauf zu packen.

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Als Du den Auftrag vergeben hastl, konntest Du von diesem Tippfehler nicht ausgehen. Warum hast Du also einen Auftrag vergeben, den Du nicht zahlen kannst?

Gruß, Paran

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Mein „Nein“ bezog sich ausschließlich auf diese Frage.
Natürlich bleibt ihm unbenommen, den Gläubiger um Aufschub oder Stundung anzubetteln.
Gruß Michael

Ist schon unglaublich, welche Fragen hier gestellt werden.

[Beitrag editiert - www Team]

2018 mag auf der Rechnung stehen, aber jeder halbwegs intelligente Mensch weiß, dass das ein Schreibfehler ist. Darauf willst du dich berufen?

Na dann, viel Glück.

Hallo Michael,

ich habe allerdings Datas Antwort auf ihn und nicht auf dich bezogen.

Gruß
Christa

Selbstverständlich ist es so!

Data

… und das würdest Du ja bestimmt auch wollen, wenn bei der geforderten Summe irrtümlich ein Komma gefehlt hätte?

Kreszenz

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Aber bei Engpass bestellt man die Dienstleistung doch nicht.

Hat der Handwerker vorher bekanntgegeben, bei mir brauchen sie erst nach Jahren bezahlen.
Ausrede, das Datum kam erst nach der Bestellung der Dienstleistung.

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er hat eine Tür reparieren lassen - vielleicht war das aus Sicherheitsgründen oder zur Gefahrenabwehr unbedingt nötig oder seine Mieter haben ihm Druck gemacht und vielleicht war der Engpass zur Zeit der Auftragserteilung noch nicht vorhersehbar. Das Leben ist manchmal so. Noch nie daran gedacht?

dazu wäre noch interessant, was bei Auftragserteilung zu den Zahlungsmodalitäten vereinbart wurde.

Geht das wirklich vor Gericht, sehe ich wirkliche Chancen für den Auftraggeber denn was geschrieben steht, steht geschrieben.

Das moralische und das zu allgemein gehandhabten Gebahren bei Geschäften zwischen B und C lassen wir hierbei weg, denn das zählt bei der ZPO nicht.