Hallo,
inwieweit ist ein Handwerker an sein Angebot gebunden, wenn er anfallende Tagelohnarbeiten auf Nachweis abrechnet und im Angebot eine ca. Stundenzahl angibt. Um wieviel Prozent darf er diese ca. Angaben dann bei der Auftragsabwicklung überschreiten? Welche Sicherheit hat der Kunde, dass die Rechnung am Ende nicht doppelt so hoch wie das Angebot ausfällt? Dürfen in den abgerechneten Stunden auch die Pausenzeiten enthalten sein oder muss ein Handwerker diese rausrechnung? Dankbar für jede Auskunft.
Der Mörtelmischer
Hallo,
wenn die Leistung nach Stunden abgerechnet werden soll,so hat der Kunde einen Anspruch darauf,das im der Beginn und das Ende der Arbeiten jeweils gemneldet werden und er am Ender der Arbeit (bzw. bei Ende eines jeden Arbeitstages,wenn es eine größere Sache ist)
einen STUNDENZETTEL erhält,auf dem die erbrachten Leistungen genau
augeschlüsselt werden.Stimmt dieser nicht,so ist das auf diesem zu vermerken und vom Handwerker gegenzuzeichnen.1 Exemplar bekommt der Kunde.
Damit kann man die Kosten kontrollieren…
natürlich ist der handwerker an sein angebot gebunden–aber auch der kunde muss kontrollieren!!
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inwieweit ist ein Handwerker an sein Angebot gebunden, wenn er
Das hängt davon ab, wie das Angebot formuliert ist.
anfallende Tagelohnarbeiten auf Nachweis abrechnet und im
Angebot eine ca. Stundenzahl angibt. Um wieviel Prozent darf
Grundsätzlich darf er die geleistete Arbeit auch berechnen.
er diese ca. Angaben dann bei der Auftragsabwicklung
überschreiten?
Wie gesagt, dass hängt sehr von den Einzelheiten ab. Mehrarbeit, die für den Handwerker vorher nicht erkennbar war, darf er auf jeden Fall in Rechnung stellen.
Welche Sicherheit hat der Kunde, dass die
Rechnung am Ende nicht doppelt so hoch wie das Angebot
ausfällt?
Das kann man so nicht sagen. Es hängt vieles davon ab, wie das Angebot abgefaßt ist und wie der Rechnungssteller die Mehrarbeit begründen kann.
Wenn es um einen nenneswerten Betrag geht, würde ich das mit anwaltlicher Hilfe verhandeln. Hier spielen viele Details eine Rolle, die ein Jurist anders bewerten kann als ein Laie.
Hallo,
inwieweit ist ein Handwerker an sein Angebot gebunden, wenn er
anfallende Tagelohnarbeiten auf Nachweis abrechnet und im
Angebot eine ca. Stundenzahl angibt. Um wieviel Prozent darf
er diese ca. Angaben dann bei der Auftragsabwicklung
überschreiten? Welche Sicherheit hat der Kunde, dass die
Rechnung am Ende nicht doppelt so hoch wie das Angebot
ausfällt?
War es denn ein Werkvertrag oder ein Dienstleistungsvertrag? In einem Werkvertrag gibt es beispielsweise den § 650 BGB (http://bundesrecht.juris.de/bgb/__650.html). Demnach muß dir der Unternehmer sofort Bescheid geben wenn der Kostenanschlag überschritten wird und begeht eine Pflichtverletzung wenn er dies unterläßt. Googelt mal ein bißchen rum. Z. B.: http://www.rechtslexikon-online.de/Kostenvoranschlag…
Hallo,
anfallende Tagelohnarbeiten auf Nachweis abrechnet und im
Angebot eine ca. Stundenzahl angibt. Um wieviel Prozent darf
er diese ca. Angaben dann bei der Auftragsabwicklung
überschreiten? Welche Sicherheit hat der Kunde, dass
Es gibt da einen Richtwert, der nicht überschritten werden darf, ich meine 10%.
Aber meiner Auffassung nach ist es so, daß wenn Du den „Stundenzettel“ unterschreibst, Du auch den Anspruch des Handwerkers auf Bezahlung anerkennst. Das wäre auch meine Frage: ist das so oder nicht?
Ich habe jedenfalls bei einer größeren Renovierungsmaßnahme nur Zettel unterschrieben, die Arbeiten protokollierten, die vorher abgesprochen waren.
Erst munter Stundenzettel unterschreiben und dann bei der Rechnung mosern kommt mir auch rechtlich nicht ganz „sauber“ vor.
Grüße
HylTox
Hallo,
vielen Dank an alle, die helfen wollten.
Wir haben überhaupt keine Stundenzettel zur Unterschrift vorgelegt bekommen. Jetzt werden wir erst einmal versuchen, ob wir uns so mit dem Handwerker einigen können. Wenn sich beide Seiten ein bisschen bewegen…
Mörtelmischer