Handwerkerrechnungen

Hallo,

nimmt man einmal den Fall, jemand hat in 2007 einen Kupferfirst auf das Dach anbringen lassen. (Es schützt das Dach vor dem Befall von Moos, Flechten,etc.).

Nun könnte man es im Elster-Formular auf S.4, Z.112 eingegeben:
(Steuerermäßigung bei Aufwendungen für die Inanspruchnahme von
Handwerksleistungen für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung).

Als Anmerkung wäre dann in „Elster“ zu lesen:

Handwerkerleistungen sind z. B.

Reparatur, Streichen, Lackieren von Fenstern und Türen,
Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen,
Modernisierung des Badezimmers oder der Einbauküche.
Jetzt kommt es wohl:
Die Steuerermäßigung kommt nur zur Anwendung, wenn die Aufwendungen
nicht zu den Betriebsausgaben oder Werbungskosten gehören und soweit
sie nicht als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen
berücksichtigt worden sind.

Frage: Vorausgesetzt, dieses alles wäre der Fall, wäre die Dachreparatur eine Handwerksleistung, die auf S.4,
Z.112 eingetragen werden müsste? Oder müsste sie eventuell woanders
eingetragen werden?

Vielen Dank
Gruß numbat

Ist das Haus, auf dem sich das fragliche Dach befindet, denn (zT) vermietet oder Betriebsvermögen (Arbeitszimmer?)

Hallo,

nehmen wir mal an, die Person ist Lehrer.
Sie arbeitet im eigenen Büro. Kann es aber ab 2007 nicht mehr steuerlich absetzen.
Was ist, wenn
a) im Haus ein Zimmer untervermietet ist?
b) das Haus nicht vermietet ist?

Gruß numat