Hallo trail,
sorry, aber du verwechselst da ein paar Dinge:
Soweit ich das verstanden habe, kann man als Privatperson ja
seit 2009 Handwerkerrechnungen, also deren Arbeitslohn, zu 100%
absetzen.
Als Vermieter war das ja schon immer möglich.
Der Prozentsatz bei den „Handwerkerrechnungen“ (§ 35a EStG) beträgt nur 20%. Dafür wird dieser Betrag (Arbeitslohn x 20%) direkt von der Einkommensteuerschuld abgezogen.
Der Betrag, den ein Vermieter bei den Werbungskosten ansetzt, wird demgegenüber zwar zu 100% berücksichtigt, allerdings nur als Abzug bei den Einkünften; d.h. die tatsächliche Steuerersparnis beträgt dann nur x % aus diesen Kosten.
Na, so einfach ist das nun auch wieder nicht.
Wenn ein Vermieter mit im eigenen Haus wohnt, so ist es egal,
auf welche Wohnung die Rechnung fällt. Alles ist anteilig
absetzbar. Lässt er also beispielsweise bei sich in der
Wohnung einen neuen Teppich legen, so wird dieser anteilig
abgesetzt. Lässt er einen neuen Teppich in dem vermieteten
Teil legen, setzt er ihn ebenfalls anteilig ab.
Nein. Wenn die Aufwendungen zugeordnet werden können, dann hat das Vorrang vor einer Aufteilung. Teppich tauschen bei Mieters -> Werbungskosten; Teppich tauschen bei Eigentümers -> nix (bzw. § 35a).
Ich stelle mir das folglich so vor:
Der Vermieter rechnet alle Handwerkerstunden aus den
Rechnungen heraus.
Die müssen sowieso separat ausgewiesen sein, sonst kein Steuerabzug.
Das Material setzt er weiterhin anteilig
ab. Von dem Betrag der Arbeitsstunden zieht er jetzt bis zu
1200 € ab, die er zu 100% ansetzt. Die Summe, die die 1200€
überschreitet setzt er wieder nur anteilig ab.
Könnte das so funktionieren?
Auch nein.
Durchgeführte Arbeit prüfen, ob
a) bei Mieters durchgeführt: Der komplette Betrag ist zu 100% Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung; keine Anwendung des § 35a, da Werbungskostenabzug vorrangig.
b) bei Vermieters durchgeführt: Keine Aufteilung, sondern Anwendung des § 35a, d.h. 20% des Arbeitslohns als Steuerabzug (bis 1200 €).
c) am Gesamtgebäude durchgeführt, d.h. nicht zuordenbar (z.B. Arbeiten an Dach oder Fassade): Rechnung aufteilen, wie borito geschrieben hat.
Noch ein bißchen Hintergrundwissen gibt’s hier:
[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/Bu…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/Buergerinnen und Buerger/Arbeit und Steuererklaerung/20100222-Haushaltsnahe-Dienstleistungen.html?__nnn=true)
Gruß,
Sven P.