Handwerkerrechnungen

Soweit ich das verstanden habe, kann man als Privatperson ja seit 2009 Handwerkerrechnungen, also deren Arbeitslohn, zu 100% absetzen.

Als Vermieter war das ja schon immer möglich.

Wenn sich nun aber beide Rollen mischen, wie sieht es da denn eigentlich aus?

Nehmen wir mal an, jemand bewohnt selbst 60 m² seines eigenen Hauses und vermietet 90m². Bisher konnte diese Person ja alles, was so an Kosten anfiel dann anteilmäßig absetzen. Könnte diese Person jetzt eigentlich die Handwerkerkosten zu 100% absetzen und alle anderen Kosten weiterhin anteilmäßig?
Oder ändert sich in diesem Fall gar nichts?

Bin gespannt auf Antworten.

gruß
trail

hallo,

nun ja, das ist wohl leicht zu beantworten:

der teil der handwerkerleistung, der auf den vermieteten teil entfällt, ist zu 100% ansetzbar, auch das material natürlich.
der teil, der nicht auf den vermieteten teil entfällt, ist bis zu max. 20% aus 6000 euro (arbeitszeit inkl. mwst, ohne material), also euro 1200 p.a. absetzbar.

und damit das fa auch genau weiß, welche leistung auf welchen teil entfällt, empfiehlt es sich, sich getrennte rechnungen ausstellen zu lassen.

saludos, borito

Na, so einfach ist das nun auch wieder nicht.

Wenn ein Vermieter mit im eigenen Haus wohnt, so ist es egal, auf welche Wohnung die Rechnung fällt. Alles ist anteilig absetzbar. Lässt er also beispielsweise bei sich in der Wohnung einen neuen Teppich legen, so wird dieser anteilig abgesetzt. Lässt er einen neuen Teppich in dem vermieteten Teil legen, setzt er ihn ebenfalls anteilig ab.

Ich stelle mir das folglich so vor:

Der Vermieter rechnet alle Handwerkerstunden aus den Rechnungen heraus. Das Material setzt er weiterhin anteilig ab. Von dem Betrag der Arbeitsstunden zieht er jetzt bis zu 1200 € ab, die er zu 100% ansetzt. Die Summe, die die 1200€ überschreitet setzt er wieder nur anteilig ab.

Könnte das so funktionieren?

gruß
trail

Hallo trail,

sorry, aber du verwechselst da ein paar Dinge:

Soweit ich das verstanden habe, kann man als Privatperson ja
seit 2009 Handwerkerrechnungen, also deren Arbeitslohn, zu 100%
absetzen.

Als Vermieter war das ja schon immer möglich.

Der Prozentsatz bei den „Handwerkerrechnungen“ (§ 35a EStG) beträgt nur 20%. Dafür wird dieser Betrag (Arbeitslohn x 20%) direkt von der Einkommensteuerschuld abgezogen.
Der Betrag, den ein Vermieter bei den Werbungskosten ansetzt, wird demgegenüber zwar zu 100% berücksichtigt, allerdings nur als Abzug bei den Einkünften; d.h. die tatsächliche Steuerersparnis beträgt dann nur x % aus diesen Kosten.

Na, so einfach ist das nun auch wieder nicht.

Wenn ein Vermieter mit im eigenen Haus wohnt, so ist es egal,
auf welche Wohnung die Rechnung fällt. Alles ist anteilig
absetzbar. Lässt er also beispielsweise bei sich in der
Wohnung einen neuen Teppich legen, so wird dieser anteilig
abgesetzt. Lässt er einen neuen Teppich in dem vermieteten
Teil legen, setzt er ihn ebenfalls anteilig ab.

Nein. Wenn die Aufwendungen zugeordnet werden können, dann hat das Vorrang vor einer Aufteilung. Teppich tauschen bei Mieters -> Werbungskosten; Teppich tauschen bei Eigentümers -> nix (bzw. § 35a).

Ich stelle mir das folglich so vor:

Der Vermieter rechnet alle Handwerkerstunden aus den
Rechnungen heraus.

Die müssen sowieso separat ausgewiesen sein, sonst kein Steuerabzug.

Das Material setzt er weiterhin anteilig
ab. Von dem Betrag der Arbeitsstunden zieht er jetzt bis zu
1200 € ab, die er zu 100% ansetzt. Die Summe, die die 1200€
überschreitet setzt er wieder nur anteilig ab.

Könnte das so funktionieren?

Auch nein.
Durchgeführte Arbeit prüfen, ob

a) bei Mieters durchgeführt: Der komplette Betrag ist zu 100% Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung; keine Anwendung des § 35a, da Werbungskostenabzug vorrangig.

b) bei Vermieters durchgeführt: Keine Aufteilung, sondern Anwendung des § 35a, d.h. 20% des Arbeitslohns als Steuerabzug (bis 1200 €).

c) am Gesamtgebäude durchgeführt, d.h. nicht zuordenbar (z.B. Arbeiten an Dach oder Fassade): Rechnung aufteilen, wie borito geschrieben hat.

Noch ein bißchen Hintergrundwissen gibt’s hier:
[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/Bu…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/Buergerinnen und Buerger/Arbeit und Steuererklaerung/20100222-Haushaltsnahe-Dienstleistungen.html?__nnn=true)

Gruß,
Sven P.

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Na, so einfach ist das nun auch wieder nicht.

Wenn ein Vermieter mit im eigenen Haus wohnt, so ist es egal,
auf welche Wohnung die Rechnung fällt. Alles ist anteilig
absetzbar. Lässt er also beispielsweise bei sich in der
Wohnung einen neuen Teppich legen, so wird dieser anteilig
abgesetzt. Lässt er einen neuen Teppich in dem vermieteten
Teil legen, setzt er ihn ebenfalls anteilig ab.

das ist ja nun völlig falsch - seine Privatwohnung bleibt da außen vor - wäre ja toll:man investiert nur in seiner eigenen Wohnung und setzt den % bei V+V ab.

Es ist anders: alles was direkt die vermietete Wohnung betrifft,wird voll abgesetzt, alles was die private Whg betrifft, gar nicht!

E.