Hallo zusammen,
Handwerkerrechnungen (z.B. Montage…) sind nun
bei der Steuererklärung absetzbar.
Jemand möchte nun auch seine Autoreparatur oder auch
Fernseherreparatur absetzen…
Hat dieser „Jemand“ Chancen?
Danke schon mal im Voraus und
LG
sun*
Hallo zusammen,
Handwerkerrechnungen (z.B. Montage…) sind nun
bei der Steuererklärung absetzbar.
Jemand möchte nun auch seine Autoreparatur oder auch
Fernseherreparatur absetzen…
Hat dieser „Jemand“ Chancen?
Danke schon mal im Voraus und
LG
sun*
Hallo, wenn das Auto genuztzt wird um z.B. den Arbeitsplatz zu erreichen, kann man anstatt der Kilometerpauschale auch Einzelbelege (darunter auch eine Autoreparatur-Rechnung) einreichen, meist unter Vorlage eines Fahrtenbuchs, um den Anteil privater Nutzung zu ermitteln.
Danke für deine informative Antwort, Hakky!
…ist das auch so, wenn „jemand“ pro Strecke (Hinweg) nur
6 km zurücklegt…?
Gruß & Danke…
sun*
Hallo, wenn das Auto genuztzt wird um z.B. den Arbeitsplatz zu
erreichen, kann man anstatt der Kilometerpauschale auch
Einzelbelege (darunter auch eine Autoreparatur-Rechnung)
einreichen, meist unter Vorlage eines Fahrtenbuchs, um den
Anteil privater Nutzung zu ermitteln.
Hallo,
Hallo, wenn das Auto genuztzt wird um z.B. den Arbeitsplatz zu
erreichen, kann man anstatt der Kilometerpauschale auch
Einzelbelege (darunter auch eine Autoreparatur-Rechnung)
einreichen, meist unter Vorlage eines Fahrtenbuchs, um den
Anteil privater Nutzung zu ermitteln.
bitte, bitte, nicht so einen pauschalen Unsinn verbreiten!
Bei Arbeitnehmern ist grundsätzlich nur die Entfernungspauschale ansatzfähig! Lediglich Unternehmer, deren Fahrzeug zumindest teilweise dem Betriebsvermögen zugeordnet ist, können die tatsächlichen Kosten ansetzen.
Grüße
Putzki
Hallo
bitte, bitte, nicht so einen pauschalen Unsinn verbreiten!
Bei Arbeitnehmern ist grundsätzlich nur die
Entfernungspauschale ansatzfähig! Lediglich Unternehmer, deren
Fahrzeug zumindest teilweise dem Betriebsvermögen zugeordnet
ist, können die tatsächlichen Kosten ansetzen.
Allerdings auch nicht für die Fahrten Wohnung - Betrieb, dafür kann auch der Unternehmer nur die Entfernungspauschale ansetzen.
Grüße
Chris
Allerdings auch nicht für die Fahrten Wohnung - Betrieb, dafür
kann auch der Unternehmer nur die Entfernungspauschale
ansetzen.
Das ist natürlich vollkommen korrekt!
Hatte ich etwas unglücklich formuliert.
Danke, für die Klarstellung.
Grüße
Putzki:
Hallo,
Fernseher: Steht im Haushalt, d. h. absetzbar
Auto: Wenn nicht betrieblich genutzt seh ich da keine Chance zum absetzen.
Gruß,
Markus
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Nicht zu vergessen, dass bestimmte Behinderte auch die tats. Kosten für Fahrten Wohnung - Arbeit ansetzen können.
Findet sich alles im § 9 Einkommensteuergesetz.
Nicht zu vergessen, dass bestimmte Behinderte auch die tats.
Kosten für Fahrten Wohnung - Arbeit ansetzen können.
Vollkommen richtig!
Ich hatte nur keine Lust, jeden Aspekt zu berücksichtigen, aber Du hast natürlich absolut Recht! 