Handwerkerrechnungen, Einkommenssteuer - Betrag

Hallo zusammen,

als absoluter Anfänger im Bereich der Einkommensteuererklärung (meine erste Steuererklärung), hoffe ich, dass mir hier einer mit der Beantwortung einer vermutlich simplen Fragen weiterhelfen kann.

Man kann ja insgesamt 6.000€ Handwerkerkosten geltend machen, wovon 20% als Maximalbetrag (1200€) erstattet werden.

Meine Frage nun, die bisher keine Quelle beim Lesen beantworten konnte:

Ich habe eine Handwerkerrechnung von ca. 125€. Gebe ich unter Punkt 78 (Seite 3) der ESt-Erklärung nun als Betrag unter „Aufwendungen“ 125€ oder 20% davon (demnach 25€) an?

Weitere Frage: Die Handwerkerrechnung beläuft sich auf 124,59€. Ich kann in der Elster-Software allerdings nur ganze Euro-Beträge angeben. Ich möchte allerdings nicht 125€ angeben, da dies genau genommen ja falsch wäre und vielleicht schon an Steuerbetrug grenzt. Kann mir jemand sagen, wie man sowas richtig angibt?

Handwerkerleistungen können beispielsweise Leistungen von Schornsteinfegern, Malern, Fliesenlegern und anderen Handwerkern sein. Steuerlich sind dabei lediglich die Lohnkosten sowie die Maschinen- und Fahrtkosten zu berücksichtigen. Materialkosten und andere Waren werden hier nicht erfasst.
Die Rechnung muss Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten getrennt ausweisen. Ist dies nicht der Fall, reicht in der Regel eine Bescheinigung des Handwerkers, aus der die Anteile für diese Aufwendungen hervorgehen.
Du gibst also normal 125 € an, bei 124,59 wird aufgerundet.
Ich kann jedem der das erste mal eine Erklärung selber macht, nur das Wiso Programm empfehlen. Sind super Kniffe drin auf die man nicht selber kommt.
LG

Wird auf der Rechnung nur der Nettobetrag (ohne Umsatzsteuer) ausgewiesen, wird das Feld „netto“ aktiviert. Der Bruttobetrag wird automatisch berechnet.

Vielen Dank für die Rückmeldung; das beantwortet alle meine Fragen.

Werde mal darüber nachdenken, mir die WISO-Software anzuschaffen.

Hallihallo,
Du bauchst ja nur die normale Version (Sparbuch) kostet um die 20 € und kann man von der Steuer absetzen.
Oh Gott ich mach Werbung:smile:))) aber ich arbeite schon Jahre lang damit.
LG

Hallo azzra,

Sie geben den vollen Betrag (Rechnungsbetrag) an.
Die müssen die Origianl-Rechnung und den Original-Kontoauszug, aus dem die Bezahlung hervorgeht, einreichen.
Beträge, die nur als volle Euro-Beträge angegeben werden (ohne cent) dürfen Sie zu Ihren Gunsten runden. Also: Einnahmen abrunden, Ausgaben aufrunden. Ab einem Rechnungsbetrag von 124,01 Euro dürfen Sie also auf 125 aufrunden.

Beachten Sie: Nur der Arbeitslohn (und Fahrtkosten) darf angesetzt werden. Materialkosten müssen Sie abziehen.

Hallo Nichtexperte…

Grundsätzlich immer den Gesamtbetrag der Rechnung auf volle EUR aufgerundet incl. MWSt angeben. Wichtig noch, es können nur Dienstleistungen, d.h. keine Materialkosten geltend gemacht werden.

Mit freundlichen Grüßen

zeichevadda

Blöde Frage aber wo hängt man denn die Rechnung an?
Wenn man jetzt noch nach dem Thema googelt, muss ein Nachweis nur bei Bedarf nachgereicht werden. Habe die Rechnung des Handwerkers aber extra schon digital vorliegen / eingescannt und könnte sie direkt anhängen.

Zu den Materialkosten: „pauschaler Einsatz Messkoffer“ - dies ist ja kein Material, was bei mir verbaut wurde. Es ging dabei um die Wartung einer Gastherme. Ich nehme also an, dass ich auch das mit angeben kann.

Hallöchen,
Messkoffer ja.
Rechnungen muss man eh zum FA schicken, deshalb mach ich auch keine Elstererklärung.
Die Pauschalen nicht vergessen:
Arbeitskleidung pauschal 103 €
Reinigung Arbeitskleidung pauschal 103 €
weitere Arbeitsmittel pauschal 103 €
Kontoführung 16 €
LG

Hi,

kann ich pauschale Kontoführungsgebühren denn geltend machen, wenn diese nicht existieren oder ist das dann schon Steuerbetrug? Mein Konto ist derzeit aufgrund meines Alters noch ein paar Monate kostenfrei.

Arbeitskleidung gibt es keine. Ich habe gelesen, dass ich selbst einen gekauften Anzug nicht absetzen kann, da man diesen ja in der Freizeit tragen könnte.

Kennst du dich mit Fortbildungskosten aus? Ist es ein Problem wenn der Arbeitgeber die Kosten der Fortbildung (ca. 6.000€) trägt? Ich möchte nicht, dass mir diese als „Einnahmen“ verbucht werden; dann gebe ich die Fortbildungs-Fahrtkosten lieber nicht an.

Danke für die Hilfe :smile:

Kontoführung kannst Du auch eintragen. Arbeitskleidung pauschal kannst Du trotzdem angeben das intressiert niemanden.
Die Fortbildung (Fahrtkosten) solltest Du nicht angeben ausser der AG hat die 6000 € auf der Steuerkarte eingetragen.
LG

Hallo,

richtig.
20% der Handwerkerrechnungen ermäßigen den Einkommenssteuerbetrag.Unter Nr. 78 wird nach den Aufwendungen für Handwerkerrechnungen gefragt, also hier die Gesamtaufwendungen eintragen. (125,- EUR).
Die Centbeträge werden auf- oder abgerundet. Ich runde meistens auf. (Hieran stört sich niemand).

Nebenbei, falls noch nicht bekannt
Mietumlagenabrechnung ??? (wenn vorhanden)hier fallen auch immer absetzbare Handwerkerleistungen, die man bezahlt, an.

Aber was ist wenn ich Dinge wie Kontoführungsgebühren oder Arbeitskleidung nachweisen muss? Ist das dann nicht Steuerbetrug? Ich habe noch eine Kreditkarte, die 20€ im Jahr kostet, falls sowas dazu zählt; gehe aber eher von einem Girokonto aus.

Die 6.000€ beziehen sich auf 2 Jahre. Für 2010 müssten das anteilig ca. 1500€ Kosten sein. Diese Kosten werden vom AG getragen; Fahrkosten und Verpflegung wird von mir getragen. Daher die große Frage, ob ich Verpflegungsmehraufwand und Fahrtkosten (50km pro Strecke, 1-2mal die Woche) angeben sollte. Ich habe eben etwas Sorge, dass mir die ca. 1500€ als „geldwerter Vorteil“ verrechnet werden; ähnlich wie einem Firmenwagen.

Ich muss noch was hinzufügen, was mir gerade so beim Einlesen auffällt.

Der geldwerte Vorteil von Fortbildungen scheint nur relevant zu sein, wenn der AG die Kosten im Nachhinein erstattet, d.h. wenn der Arbeitnehmer der Rechnungsadressat ist. Das ist bei mir nicht der Fall; die Rechnung wurde direkt an den AG gesendet.

Andererseits lese ich, das „überwiegende betriebliche Interesse“ sollte dokumentiert worden sein, z.B. in Form einer Bindung für 24 Monate an das Unternehmen. Solch eine Verpflichtung bin ich aber nie eingegangen.

Also die Kontoführung und die restlichen Angaben sind pauschalen wo das FA keine Rechnungen verlangt.
Die Fahrtkosten zur Fortbildung kannst Du absetzen die Fortbildungskosten natürlich nicht wenn der AG die bezahlt.Für den Verpflegungsmehraufwand muss Dir der AG eine Bescheinigung ausstellen, wo diese 2 Tage pro Woche mit der Uhrzeit von wann bis wann Du unterwegs warst drauf stehen.
LG

Alles klar; vielen Dank für deine Hilfe.