Handwerkerrechnungen für das Eigenheim

Hallo,

kann man in 2007 bereits Handwerksrechnungen für das Eigenheim
von der Steuer absezten?

Gruß numbat

Zum Musterfall: Ja, wenn eine ordentliche Rechnung vorliegt (Ausweis des Arbeitslohns!) und die Rechnung per Überweisung auf ein inländisches Konto der Firma erfolgt. Entscheidend ist das Zahldatum, es muss hier im Jahr 2007 sein. Das Finanzamt muss die Originalrechnung kriegen und den Original Kontoauszug mit dem Geldabgang!

Ich könnte mir vorstellen, daß der Musterkunde vom Handwerker einen höheren Stundenlohn macht und dafür weniger Materialkosten berechnet…

Ist aber nur eine theoretische Vermutung.

Hi !

zum Nachlesen Absatz 2 Satz 2
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

Solange es sich also um die im Titel genannten Maßnahmen handelt, ist der Abzug von Arbeitslohn möglich. Handelt es sich um einen Neubau, ist der Ansatz nicht möglich.

BARUL76

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Servus,

wenn das hier:

per Überweisung auf ein inländisches Konto der Firma

im EStG stünde, würde es binnen Kurzem vom EuGH kassiert. Steht aber nicht drinne. Deswegen wird es nicht kassiert, und man muß sich erfreulicherweise auch nicht daran halten, wenn man die Steuerermäßigung haben möchte.

Warum sollte ein französischer Zimmermann ein deutsches Konto einrichten, wenn er beim Crédit Mutuel doch gut bedient ist?

Schöne Grüße

MM