Handwerkerrechnungen, Haushaltsnahe Dienstleistung

Hallo,

ein Kumpel und ich rätseln gerade über die korrekte Interpretation der folgenden beiden Texte:

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/handwerker…
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/haushaltsn…

Man stelle sich vor, jemand X möchte sein Haus renovieren und eine Menge Geld in Modernisierungen stecken. Das Haus sei kurzfristig gekauft und noch am Ende des ersten Jahres verfügbar.

Nun möchte X natürlich auch alles mitnehmen, was der Gesetzgeber so an Wohltaten zu verteilen hat:

  • Einreichung von Handwerkerrechnungen
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen
  • KfW energetisches Sanieren Pgm 151

Die Modernisierungen reichen von typischen Maler-Innenarbeiten (Tapeten, Böden, Verkleidungen) bis zu klassischen Modernisierungsarbeiten (Dachdämmung, Bäder neu, Fenster ersetzen … etc.).

Wenn X nun geschickt plant, würde er doch am besten:

  • 6.000 Euro Lohnkosten für haushaltsnahe Dienstleistungen (hier: tapezieren etc.)

und

  • 6.000 Euro Lohnkosten für Modernisierungen (hier: Fenster ersetzen)

noch in das erste Jahr drücken, ggf. sogar durch Abschlagszahlungen.

Dabei haben wir folgende Hypothesen aufgestellt, zu denen mich die Meinungen hier interessieren würden:

a) man kann beides parallel einreichen

b) Abschlagszahlungen sind erlaubt und wirksam, sofern der Baubeginn zumindest noch im ersten Jahr liegt

C) es ist unerheblich, ob die Modernisierungskosten auch durch die Kfw gefördert werden

Wie würden die Experten dem Herrn X raten?

X muss in dem Haus wohnen und wenn er es sich so kompliziert gestaltet, sollte X sich VORHER mal bei einem Fachmann beraten lassen!

E.

X muss in dem Haus wohnen

nein, es reicht die Absicht dort einzuziehen (siehe Quelle)

und wenn er es sich so kompliziert
gestaltet, sollte X sich VORHER mal bei einem Fachmann beraten
lassen!

Gäbe es was einfacheres?