ein Hausbesitzer (kleines Haus 60qm), ohne Ahnung vom Steuerrecht, der selbst nicht drin wohnt, sondern die Großmutter, muß seine Therme in diesem Haus erneuern lassen (ca. 6500,-). Die Frage ist nun, kann er diese Reparatur von der Steuer absetzen und wieviel würde er erstattet bekommen?
Hnadwerkerrechnungen können nur im eigenen Haushalt abgezogen werden.
Ein Vermieter kann seine Ausgaben zu 100% abziehen, er muss natürlich auch Einnahmen haben!
E.
Naja, es gibt ja noch, wenn auch eingeschränkt, Verlustvortrag und -rücktrag…
hallo,
haushaltsnahe dienstleistungen, und dazu gehören auch handwerkerleistungen (zumindest i.a.), können in diesem jahr bis zu einer höhe von 20% von max. 6000 euro als voll abzugsfähige kosten steuerlich berücksichtigt werden (sonst „nur“ 20% von max. 3000 euro p.a.). dies dürfte als dienstleistung auch auf den austausch der therme zutreffen.
absetzbar ist jedoch nur die arbeitszeit sowie pauschale für anfahrt, rüstzeit etc. - material keinesfalls! und: der rechnungsbetrag muß überwiesen werden; cash oder scheck geht nicht (wird vom fa nicht anerkannt).
bei dieser art der steuerlichen berücksichtigung muß man kein vermieter o.ä. sein - wenn´s ebi der oma im haushalt „zwackt“ und die oma den handwerker beauftragt/bezahlt, dann bekommt sie dies auch anerkannt (natürlich nur, sofern sie auch steuern zahlt!!!)
gruß, boris
Naja, aber nur wenn EK V+V und keine unentgeltliche Überlassung vorliegt…
frage ist, ob an die oma vermietet wird. das geht so aus der frage nicht hervor.
gruß!