Handwerkerrechung für vermietetes Objekt

Liebe Experten,

angenommen, man ein vermietet ein Einfamilienhaus und dort fallen Arbeiten an, für die man einen Handwerker beauftragt, beispielsweise ein Dachfenster austauschen und noch ein paar Positionen.

Der Handwerker schreibt anschließend die Rechnung, listet auf der Rechnung zwar die einzelnen Positionen auf, aber ohne sie einzeln zu bepreisen, sondern er gibt nur den Endpreis zzgl. MwSt. an.

Außerdem adressiert er die Rechnung an den Wohnohrt des Vermieters, führt aber nicht die Adresse des vermieteten Hauses als Erfüllungsort auf.

Kann der Vermieter hier Probleme mit dem FA bekommen, wenn er diese Rechnung als Werbungskosten geltend macht? Sprich: erkennt das FA die Rechnung an, oder müssen die beiden o.g. Punkte in der Rechnung auftauchen?

Vielen Dank und freundliche Grüße
Christian

Servus,

besonders hübsch ist es nicht, wenn auf der Rechnung das Objekt nicht bezeichnet wird, aber es schadet auch unterm Strich nicht - wenn die beiden Adressen weit genug voneinander entfernt liegen, wird sich bereits aus dem Sitz des Handwerkers ergeben, wo er wahrscheinlich gearbeitet hat; im Zweifelsfall wird kein Sachbearbeiter scharf darauf sein, wenn man ihn zu einem Ortstermin bittet, wo er das eingebaute Fenster in Augenschein nehmen kann.

Schöne Grüße

MM

Der Einfachheit um eine Korrektur der Rechnung bitten, in der der richtige Ort der Leistung genannt wird.

hallo und cu

Hallo,

ich würde unbedingt darauf bestehen, dass VOR DEM BEZAHLEN die Rechnung korrigiert wird.

Beispiel: unsere Familie wohnt in einem Einfamilienhaus - welche Reparatur-Rechnungen kann ich da geltend machen?
Gleichzeitig haben wir in einer benachtbarten Stadt ein vermietetes Gewerbegebäude, für das wir sehr wohl Reparatur-Rechnungen in der Steuer-Erklärung geltend machen.

Gruß Walter VB

Hallo,

ich würde unbedingt darauf bestehen, dass VOR DEM BEZAHLEN die
Rechnung korrigiert wird.

Beispiel: unsere Familie wohnt in einem Einfamilienhaus -
welche Reparatur-Rechnungen kann ich da geltend machen?

Welche ? Das wären schon einige, etwa unter Stichwort „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ und getrennt nach Arbeitszeit und Material. Man kann nur die Arbeitstunden absetzen.

MfG
duck313

Guten Tag duck,

…danke für den Hinweis. Ich lasse alle Steuererklärungen durch meinen Steuerberater erstellen.
Ich denke dabei immer in erster Linie an die Mehrwertsteuer bei Handwerker-Rechnungen.
Aber Deinen Hinweis werde ich bei nächster Gelegenheit meinem St.B. vorlegen!

Gruß Walter VB