Liebe Experten,
angenommen, man ein vermietet ein Einfamilienhaus und dort fallen Arbeiten an, für die man einen Handwerker beauftragt, beispielsweise ein Dachfenster austauschen und noch ein paar Positionen.
Der Handwerker schreibt anschließend die Rechnung, listet auf der Rechnung zwar die einzelnen Positionen auf, aber ohne sie einzeln zu bepreisen, sondern er gibt nur den Endpreis zzgl. MwSt. an.
Außerdem adressiert er die Rechnung an den Wohnohrt des Vermieters, führt aber nicht die Adresse des vermieteten Hauses als Erfüllungsort auf.
Kann der Vermieter hier Probleme mit dem FA bekommen, wenn er diese Rechnung als Werbungskosten geltend macht? Sprich: erkennt das FA die Rechnung an, oder müssen die beiden o.g. Punkte in der Rechnung auftauchen?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Christian