hallo an alle,
es geht um eine Handwerkerrechnung die sowohl eine Anfahrt mit 25 Euro berechnet, als auch 1 extra Stunden an Zeit für die Anfahrt.
Beispiel:
Der Handwerker fährt um 08:30 bei seiner Firma los und kommt um 09:00 beim Kunden an.
Er arbeitet von 09:00 - 11:00 Uhr - also 2 Stunden arbeit, dann fährt er 30 minuten zurück in seine Firma.
Auf der Rechung stünden 3 Stunden sowie 25 Euro Anfahrt Kosten.
Kann man die Anfahrt doppelt berechnen? Also als Zeit und extra nochmal das Benzin zum Beispiel? Wäre das korrekt?
Vielen dank!
LG Jasmin
Hallo,
ohne jetzt auf Anhieb die passende Norm bei der Hand zu haben, würde ich sagen, das kommt darauf an.
Es ist nicht rechtens für das Gleiche einmal eine Pauschale und dann einzelfallbezogen abzurechnen.
Es kommt also darauf an, was mit den 25 Euro Pauschale abgedeckt sein soll. Das müsste normalerweise in den AGB des Handwerker zu finden sein.
Beispiel: Ist die Pauschale für allgemeine „Abnutzungskosten“ angesetzt und die Abrechnung der Stunden deckt die reine Arbeitszeit des Handwerkes ab, könnte es in Ordnung gehen. Wenn aber mit den Arbeitsstunden, die abgerechnet werden, die komplette Leistung des Handwerkers, also einschließlich Werkzeug usw. abgerechnet wird, dürfte die Pauschale als doppelte Berechnung von Kosten unzulässig sein.
Der handwerker soll dem KUnden mal seine allgemeinen Bestimmungen zeigen, wenn sie nicht schon auf der Rückseite der Rechnung abgedruckt sind.
Gruß
Ewurscht
Hallo
Der handwerker soll dem KUnden mal seine allgemeinen
Bestimmungen zeigen, wenn sie nicht schon auf der Rückseite
der Rechnung abgedruckt sind.
Ich hab gelernt, auf der Rechnung sind AGB schon mal viel zu spät. Die müssen dem Kunden schon vor Vertragsabschluß zugänglich sein, um gültig sein zu können.
Was stimmt nun?
Hans
Moin auch,
lt. http://www.focus.de/immobilien/bauen/handwerkerpfusc… oder http://www.daily-paragraph.de/index.php/archives/ver… und meinem Gedächtnis darf die Anfahrt entweder zeitbezogen (=Arbeitazeit -10% )abgerechnet werden oder als Pauschale (in vernünftiger Staffelunbg nach Entfernung), aber nicht beides.
Ralph
hallo
Beispiel:
Der Handwerker fährt um 08:30 bei seiner Firma los und kommt
um 09:00 beim Kunden an.
Er arbeitet von 09:00 - 11:00 Uhr - also 2 Stunden arbeit,
dann fährt er 30 minuten zurück in seine Firma.
Auf der Rechung stünden 3 Stunden sowie 25 Euro Anfahrt
Kosten.
Gegenbeispiel:
Der Handwerker berechnet den Lohn für 2 Stunden Arbeit und für 2 mal je 30 min. Fahrzeit.
Die Anfahrtskosten beziehen sich auf das benutzte Kfz. Treibstoff, Abschreibung, Versicherungen, Vorhaltungen für Reparaturkosten.
Kann man die Anfahrt doppelt berechnen? Also als Zeit und
extra nochmal das Benzin zum Beispiel? Wäre das korrekt?
Eine doppelte Berechnung wäre nicht korrekt, aber wie oben schon bemerkt, die Zeit für die Anfahrt ist in den Lohnkosten enthalten. Daraus kann man schließen, dass es sich um den Lohn für den Handwerker während der Fahrt handelt.
Insofern sehe ich keine doppelte Abrechnung der Fahrkosten, sondern eine korrekte Trennung zwischen Lohnkosten und Sachkosten.
Für die Geltendmachung der Lohnkosten im Lohnsteuerjahresausgleich ist diese Varinate für den Kunden die bessere.
Rumburak
Hallo,
Kann man die Anfahrt doppelt berechnen? Also als Zeit und
extra nochmal das Benzin zum Beispiel? Wäre das korrekt?
Eine doppelte Berechnung wäre nicht korrekt, aber wie oben
schon bemerkt, die Zeit für die Anfahrt ist in den Lohnkosten
enthalten.
Insofern sehe ich keine doppelte Abrechnung der Fahrkosten,
sondern eine korrekte Trennung zwischen Lohnkosten und
Sachkosten.
Sorry, das mit dem Benzin habe ich rein interpretiert.
Auf Rechnung stehen Stunden 3 (obwohl er nur 1,75 gearbeitet hat), und Anfahrt Euro 25,- (ohne Bezug auf Sachkosten)
LG Jasmin
Hallo Jasmin,
Sorry, das mit dem Benzin habe ich rein interpretiert.
Auf Rechnung stehen Stunden 3 (obwohl er nur 1,75 gearbeitet
hat), und Anfahrt Euro 25,- (ohne Bezug auf Sachkosten)
Grundsätzlich kann da nur der Handwerker wirklich Auskunft geben. Wir haben hier aus unserer Erfahrung heraus geantwortet.
Rein rechtlich ist eine Antwort schwer, weil es keine geseztliche Vorschrift gibt, wo der HW welche seiner Kosten gegenüber dem Endverbraucher unterbringt.
Einfachste Lösung wäre da den HW zu fragen, was sich in der Anfahrtspauschale verbirgt.
Gruß Rumburak
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Hallo Elektriker,
grundsätzlich hast Du Recht. Das war aber hier nicht die Frage bzw. ergibt sich nicht aus dem geschilderten Fall. Deshalb war mein Tipp eher praktischer und weniger rechtlicher Natur. Siehe auch, was rumbarak geantwortet hat.
Gruß
Ewurscht