Handwerkerregelung - auch für Fahrer von außen?

Hallo,
meine Frage ist, ob die Handwerkerregelung/Fahrpersonalverordnung (seit 01.2008) auch für Personal gilt, die für ein Unternehmen fahren aber nicht angestellt sind (z.B. freie Mitarbeiter)?
Danke schonmal für Antworten. Grüße

Hallo,

Handwerkerregelung/Fahrpersonalverordnung (seit 01.2008) auch
für Personal gilt, die für ein Unternehmen fahren aber nicht
angestellt sind (z.B. freie Mitarbeiter)?

es geht hier nicht um wer fährt sondern um was für einen Betrieb es sich handelt.

http://www.gesetze-im-internet.de/fpersv/__1.html

Wenn Du mehr wissen willst, dann mußt Du Deine Frage auch etwas detailierter stellen.

Christian

Es handelt sich um ein Veranstaltungstechnik Unternehmen. Die Frage wäre, ob sog. freie Mitarbeiter/Selbstständige Technik transportieren dürfen, bis 7,5t, ohne angestellt zu sein.

Ps.: Darüber steht nichts bei www.gesetze-im-internet.de

Hallo,

da steht auch nix über Mitarbeiter in Jeanshosen, einarmige Vegetarier und linkshändrige Regieassistenten.

Wenn es kein Verbot gibt, ist es erlaubt!

Christian

??? meinst du das in verbindung mit der berufskraftfahrerqualifikationsgesetz???
hauptmann