Hallo,
gestern morgen hing ein Zettel an meiner Wohnungstür im Mehrfamilienwohnhaus, daß ab heute Handwerker da seien, die die Fenster auf der einen Seite austauschen werden.
Sowohl meine Freundin, als auch ich habe eigentlich keine Zeit und da wir erst vor zweio Wochen hier eingezogen sind und niemanden hier kennen, wollen wir auch niemandem aus dem Haus den Schlüssel abgeben.
Meine Frage ist nun: gibt es da denn keine ungefähre Frist von Ankündigung bis zum Termin, an dem die Handwerker anfangen zu arbeiten? Es handelt sich ja nicht um einen akuten Schaden, wie einen Wasserrohrbruch, sondern um eine planbare Arbeit, nämlich alte Fenster durch neue zu ersetzen.
Bei dieser kurzen Zeitspanne st es kaum jemandem möglich, sich auf der Arbeit frei zu nehmen- schon gar nicht dafür…
Was ich eine bodenlose Unverschämtheit finde, ist, daß ich auch noch vom Eigentümer beschimpft wurde, daß wenn ich nicht wie andere den Schlüssel abgebe oder halt jemanden her bestelle, der für mich in der Wohnung ist, er mir dann die weiteren Anfahrtskosten der Firma in Rechnung stellen werde. Soweit ich weiß, würde er damit niemals durchkommen, aber das ist ja was anderes. Außerdem meinte er noch ausfällig werdend, er werde mir schon nicht die „Bude“ leerräumen oder Sachen kaputt machen.
So, nun konnte ich mir auch ein wenig Luft machen.
Aber die Frage möchte ich wirklich beantwortet haben, denn ich kann darüber leider nichts genaues im Internet finden; alles bezieht sich auf akute Schäden.
Wie lange muß ich über einen Handwerkereinsatz, der verschiebbar ist, bescheid wissen, damit ich ihn akzeptieren muß?
und
Habe ich das recht einen Termin abzusagen und alternative Termine vorzuschlagen, ohne daß mir die extra Anfahrt in Rechnung gestellt werden darf?
Bitte nur sinnvolle Antworten posten
Danke
Vielen Dank für Euren Rat.
Grüße
Stephan