Hallo Fachleute,
angenommen ein Renovierer schließt mit seinen Handwerkern einen Handwerkervertrag / Einzelgewerk nach Vorlage von Haus und Grund ab. In diesem Vertrag wird auch die Fertigstellung terminsiert und mit einer Pönale versehen. Der Vertrag wird sowohl vom Auftraggeber wie auch von Auftragnehmer unterschrieben.
Nun kommt es wie es immer kommen muss zu einem erheblichen Verzug seitens Auftragnehmer. Auch mehrfaches Anmahnen und schriftlich in Verzug setzen bringt keine Besserung. Die Gewerke werde nicht fertiggestellt.
Wenn überhaupt eine Anwort auf die Verzugsmeldungen kommen dann mit fadenscheinigen Argumenten, denen aber widersprochen wird.
Hat der Auftraggeber nun das Recht, neben der vereinbarten Pönale eine Entschädigung zu fordern? Was ist wenn dadurch der Umzug nicht erfolgen kann.
Hoffe ich habe genau geschildert um was es geht. Wenn nicht einfach fragen.
Besten Dank
Matthias