Hallo an Alle,
ich bin Miteigentümer einer Wohnung innerhalb einer WEG von 66 Einheiten. Bei der letzten E-versammlung erklärte der Verwalter, das Flachdach sei stellenweise kaputt. Voraussichtliche Kosten 9.000 €.
Da ich selber Dachdecker bin, möchte ich den Eigentümern anbieten, diese Arbeiten wesentlich günstiger zu erbringen.
Geht das so einfach, da ich ja Miteigentümer bin, oder ist das Schwarzarbeit? Ich will mich ja nicht bereichern, sondern der Gemeinschaft Geld sparen. Rechnung kann ich natürlich keine erstellen.
Danke für ernstgemeinte Ratschläge.
Gruß Ossi
Hallo,
ich denke dass diese Frage besser im Brett Steuern oder Arbeitsrecht aufgehoben wäre.
Da ich selber Dachdecker bin, möchte ich den Eigentümern
anbieten, diese Arbeiten wesentlich günstiger zu erbringen.
Geht das so einfach, da ich ja Miteigentümer bin, oder ist das
Schwarzarbeit?
Grundsätzlich ist es sicher keine Schwarzarbeit wenn Du an Deinem eigenen Objekt kostenlos arbeiten vornimmst und die Materialkosten mit den anderen Eigentümern teilst. Wenn Du aber dafür von den anderen Geld verlangst das dann hinterher nicht versteuert wird sieht die Sache natürlich anders aus.
Gruß, Edison
Hallo,
ich bin Miteigentümer einer Wohnung innerhalb einer WEG von 66
Einheiten. Bei der letzten E-versammlung erklärte der
Verwalter, das Flachdach sei stellenweise kaputt.
Voraussichtliche Kosten 9.000 €.
Das ist Gemeinschaftseigentum, keine Frage. Wobei die Kosten von 9 T€ eher gering sind im Verhältnis zur Größe der wEG.
Da ich selber Dachdecker bin, möchte ich den Eigentümern
anbieten, diese Arbeiten wesentlich günstiger zu erbringen.
eine löbliche Idee! ABER!!!
Geht das so einfach, da ich ja Miteigentümer bin, oder ist das
Schwarzarbeit?
also grundsätzlich geht dies nur dann, wenn du selbstständig bist und der WEG gegenüber Rechnung legen kannst. Selbstverständlich bedarf es dazu eines Beschlusses der WEG, bei dem du wegen „Eigenbezug“ nicht abstimmungsberechtigt wärst gem. § 25 Abs 5 WEG (alte Fassung)
mit Schwarzarbeit hat dies allerdings wenig zu tun.
Ich will mich ja nicht bereichern, sondern der
Gemeinschaft Geld sparen. Rechnung kann ich natürlich keine
erstellen.
Die fehlende Rechnung ist nichtmal DAS größte Problem, es ist die fehlende Gewährleistung. Jedes Unternehmen übernimmt die Haftung für Bauwerksarbeiten, lt. BGB 5 Jahre lt. VOB 2 Jahre gegenüber der WEG - dazu bist du überhaupt nicht in der Lage, diese Garantie zu erklären.
Ausserdem fehlt dir als Heimwerker-Bastler JEDE soziale Absicherung im Falle eines Unfalls. Du wärst bei der Bastelei auf dem WEG-Dach weder kranken- noch unfallversichert; und die WEG als dein Auftraggeber wäre - da sie dies hätte wissen müssen - sogar dir gegenüber Schadenersatzverpflichtet für den Fall des Unfalls, denn ein Miteigentümer hat auf dem Dach eigentlich nix zu suchen. und diese Risiko wird die WEG (vertreten durch den Verwalter) nicht ernsthaft eingehen wollen, insbesondere nicht bei diesem Kleckersümmchen …
Ich rate dringend von einer Selbstreparatur ab!!
LG
Ralf