Hallo Uwe,
es kommt darauf an, was für Arbeiten Du in welchem Umfang ausführst.
Wenn Du regelmäßig Arbeiten ausführst und dafür monatlich nicht mehr als 400,00 EUR erhältst, würde es sich um einen Minijob handeln. Das setzt allerdings auch voraus, dass Du keinen anderen Minijob hast. In diesem Fall solltest Du mit Deinem Vermieter & Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag schließen. So einen findest Du z.B. bei http://bestform24.de/Product.aspx?product=90. Sozialversicherung und pauschale Lohnsteuer müsste dann Dein Arbeitgeber zusätzlich zu Deinem Verdienst an die Knappschaft abführen.
Wenn Du hin und wieder Arbeiten ausführen solltest, ohne monatlich dafür Geld zu erhalten, wird es am schwierigsten. Über eine Selbständigkeit sage ich hier mit Absicht nichts. Vielleicht käme eine kurzfristige Beschäftigung in Betracht. Die kurzfristige Beschäftigung ist auf maximal 2 Monate oder auf 50 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt zulässig und darf nicht berufsmäßig sein, falls das Entgelt über 400 Euro im Monat liegt. Wenn eine Beschäftigung kurzfristig ist, fallen keine Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung an, auch nicht in pauschaler Form. Die Lohnsteuer kann mit 25 % pauschaliert werden, wenn die Beschäftigung 18 Arbeitstage nicht überschreitet (weitere Bedingungen in § 40a Abs. 1 EStG).
Gruß
apfjur
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