Man kann ja Handwerksarbeiten im eigenen Haushalt in gewissen Grenzen steuerlich absetzen. Gilt dies auch, wenn ein Dritter letztlich für diese Arbeiten aufkommt?
Nehmen wir an, M beschädigt die Tapete im Haus von A. A holt ein Angebot von einem Maler ein, der den Schaden auf 300 Euro beziffert. Diese Schadenshöhe wird von M anerkannt. Nun sagt M zu A:
a) „Lass den Maler die Reparatur machen und die Rechnung soll er direkt an mich schicken, ich begleiche die dann“.
b) Alternativ bietet M auch an, die 300 Euro als Schadenersatz an A zu zahlen unabhängig von der Ausführung der Reparatur
Darf A nun die Handwerkskosten steuerlich absetzen im Fall a) und im Fall b)?