Handwerksbetrieb in Wohngebiet

Hallo, darf ein Schreinerbetrieb in einem Wohngebiet seinen Innenhof als erweiterte Werkstatt nutzen? Gilt das auch dann, wenn die Anwohner durch Maschinenlärm beschallt bzw. durch Sprühlacke eingenebelt werden? Was kann man gegebenfalls dagegen unternehmen? Vielen Dank für eure Antworten! florhof

Hallo!

Nur weil dort auch Wohnhäuser stehen muss es sich nicht um den baurechtlichen Begriff „Wohngebiet“ handeln.

Es kann ein Mischgebiet sein. In dem bestimmte Gewerbebetriebe zulässig sind.
Man muss dann schauen, ob es bestimmte Auflagen gibt. Das kann z.B. bei lauten Arbeiten auf dem Betriebhof statt in der geschlossenen Werkhalle der fall sein.
Und auch bei Lackierarbeiten im Freien bzw. überhaupt. Hier könnten Schutzmaßnahmen (Filter) vorgeschrieben sein um die Nachbarn vor Geruch zu schützen.

Man kann doch hier annehmen, Tischlerei war vor den Wohnhäusern, mind. vor den Neubauten, bereits dort.

Frage deine Gemeinde/Bauamt nach der Rechtsgrundlage der Bebauung
oder sprich den Tischler mal selbst an. Mit dem wird man reden können !

MfG
duck313