Handwerkskammer

Liebe/-r Experte/-in,

ich möchte ein nebengewerbe anmelden, dessen tätigkeit in die rubrik handwerksähnliche gewerbe und zulassungsfreie gewerbe fällt.
ich habe nun aber nicht rausfinden können: muss ich dies der kammer trotzdem melden? werde ich von der mitgliedschaft befreit, oder nur von einer prüfung?

mit freundlichen grüßen
nicole

Hallo Nicole,
ich empfehle die örtlich zuständige Handwerkskammer anzurufen und zu Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Gert