Liebe/-r Experte/-in,
ich möchte ein nebengewerbe anmelden, dessen tätigkeit in die rubrik handwerksähnliche gewerbe und zulassungsfreie gewerbe fällt.
ich habe nun aber nicht rausfinden können: muss ich dies der kammer trotzdem melden? werde ich von der mitgliedschaft befreit, oder nur von einer prüfung?
mit freundlichen grüßen
nicole