Handwerkskammer

Liebe/-r Experte/-in,

ich plane im Rahmen meiner selbständigen Tätigkeit und auch aus privatem Interesse, für Privatkunden Endmontagen und Reparaturen an Fahrrädern anzubieten. Ist dies eine handwerkliche Tätigkeit, die ich bei der Handwerkskammer registrieren lassen muss oder reicht es, wenn ich es in meiner Gewerbeanmeldung als Erweiterung mit rein nehme? Ich bin derzeit bei der IHK organisiert und zahle dort meine Beiträge.

Danke und beste Grüße aus Berlin

Hagen

Hallo,
ich bin mir nicht ganz sicher, aber nachdem bereits ein Gewerbe angemeldet ist, verstehe ich daß auch die IHK ausreichend ist. Zur Sicherheit nochmals bei IHK nachfragen.
Tut mir leid dass ich nicht mehr dazu beitragen kann.
Gruß aus Bayern

Hallo Hagen,
ich bin Sachverständiger für Dachdecker- und Gerüstbauarbeiten der Handwerkskammer, kein Jurist der sich im Recht auskennt.
Um die Frage zu klären, würde ich bei der zuständigen Handwerkskammer oder auch bei der IHK anrufen und die Leute fragen.

kann ich leider nicht weiterhelfen !