Liebe/-r Experte/-in,
ich plane im Rahmen meiner selbständigen Tätigkeit und auch aus privatem Interesse, für Privatkunden Endmontagen und Reparaturen an Fahrrädern anzubieten. Ist dies eine handwerkliche Tätigkeit, die ich bei der Handwerkskammer registrieren lassen muss oder reicht es, wenn ich es in meiner Gewerbeanmeldung als Erweiterung mit rein nehme? Ich bin derzeit bei der IHK organisiert und zahle dort meine Beiträge.
Danke und beste Grüße aus Berlin
Hagen