Hallo alle hier.
Hab da mal ne Frage. Ich bügle für Bekannte die Wäsche und da sie mir dafür etwas bezahlen und es ja, wie bekanntlich, böse Nachbarn gibt, habe ich diesen „Dienst“ als Gewerbe angemeldet, damit mir keiner an den Karren fahren kann. Mein dadurch erzieltes Einkommen beträgt monatlich so etwa 60 - 70 Euro. Nun fordert die Handwerkskammer wieder mal seinen jährlichen Beitrag von 174,- Euro, also etwa 25% von dem, was ich da brutto einnehme. Ist das noch gerechtfertigt? Ich bügle diese Wäsche auf einem ganz normalen Bügelbrett, mit einem handelsüblichen Bügeleisen, bei mir im Wohnzimmer. Ich habe keine Angestellten und auch keinen extra Raum dafür. Es ist ein Freunschaftsdienst und trägt nicht wirklich zu meinem Einkommen bei. Die Monatsfahrkarten meiner Kinder kosten ja schon mehr, als ich dadurch verdiene.
Wer weiß einen Rat oder kann mir einen Tipp geben, wie ich dem allem aus dem Weg gehen kann, ohne der Schwarzarbeit angeklagt zu werden.
Bin für jeden Rat dankbar.
Hallo,
ich habe auch mit der Kammer viel Ärger, und habe mich in die Materie eingelesen.
Als erstes, mit was für einem Gewerbe bist Du bei der Kammer eingetragen ?
Weil das Gewerbe Bügelfrau kenne ich nicht.
Ich würde die KAmmer darauf ansprechen und dann Dich darauf berufen das Du Kleingewerbeteibende bist mit einem Gewinn unter 5200 Euro und dadurch Beitragsfrei bist.Siehe Handwerker Ordnung § 113 Abs 2.
Mal schauen was man Dir antwortet
Gruss KT
Hallo KT,
danke für deine Antwort. Also ich bin mit der Bezeichnung „Bügelservice“ als Gewerbe angemeldet. Habe mich auch schon mit den Angestellten der Handwerkskammer stundenlang unterhalten, aber die gehen nicht davon ab, dass ich meinen Beitrag zu leisten habe. Sie hätten mich ja die ersten drei Jahre freigestellt (weil ich mich damals gewehrt habe!!!) und nun muss ich zahlen, egal, was ich einnehme. Ich bügel nur für ein paar Bekannte und verdiene nur wenig damit. Zur Zeit müsste ich über 25 % meines Verdienstes als Beitrag an die Handwerkskammer abtreten, und das tut echt weh, zumal ich überhaupt keinen Vorteil durch die Handwerkskammer habe. Anscheinend komme ich nicht drumherum, laut Handwerkskammer und Beiträgen in Foren, von anderen Betroffenen. Ich finde das alles nur nervenaufreibend und ungerecht. Da muss man sich ja nicht wundern, wenn viele schwarzarbeiten. Als pflichtbewusster Bürger ist man echt oft der Dumme.
Vielleicht weißt du noch einen Rat für mich. Also ich habe telefonisch und mehrmal schriftlich schon Einspruch eingelegt, aber bisher immer ohne Erfolg. Einziges Zugeständnis von der Handwerkskammer wäre eine Ratenzahlung, aber nur mit zusätzlichen Zinsen, ist das nicht supernett von denen?
LG, und nochmals Danke!
Monalisa1961
Moin,
die Kammer sagt viel und meint wenig,am Schluss kommt dann sie müssen auch zahlen wenn Sie einen Verlust einfahren. Es mussen ja die Gehälter erwirtschaftet werden. Hauptgeschäftsführer unser Kammer in Konstanz bekommt ca 100000 € plus ? im Jahr, der KAmmerpräsident bekommt sein Ehrenamt mit ca 50% vom Gehalt des Hauptgeschäftsführer vergütet.
Ich würde gegen den Beitragsbescheid Widerspruch einlegen mit der Begründung das auf Sie die in § 113 Satz 4 Regelung ,das der Gewinn unter 5200 € ist,auf Sie zutrifft.
mfg KT