Hallo,
angenommen, ein Handwerker hatte eine Ich-AG gegründet. In den Unterlagen des Arbeitsamtes hat er den Hinweis gefunden, daß er mit langjähriger Berufstätigkeit in seinem Handwerksberuf sich auch in diesem Handwerk ohne Meisterbrief selbstständig machen kann. Die Ich-AG-Förderung ist inzwischen ausgelaufen.
Er hat inzwischen gute Kontakte und Aufträge. Nun möchte er sich nur noch auf seinen erlernten und lange ausgeübten Beruf konzentrieren und sich da selbstständig machen (Installation/Heizung). Er macht verstärkt Werbung. Nun tritt die Handwerkskammer auf: Obwohl der Gesetzgeber anscheinend sagte, es sei möglich, sich mit langjähriger Berufserfahrung selbstständig zu machen, sagt die Handwerkskammer der Region, er könne dies nur m i t Meisterbrief. Solange er diesen nicht habe, dürfe er nicht in diesem Beruf arbeiten und auch keine Werbung machen. Angegliederte Großhändler wollen ihn auf Druck der Handwerkskammer nicht beliefern.
Frage: Wie ist es möglich, daß anscheinend der Gesetzgeber etwas zuläßt, was aber die Handwerkskammer vehement und mit Bußgeldandrohungen und sonstigem Druck unterbindet?
Könnt Ihr mir weiterhelfen, dies zu verstehen?
Gruß, Eva