Handwerkskammer - muss ich mich eintragen lassen?

Hallo und guten Morgen,

ich führe schon seit längerem Schriftverkehr mit der Handwerkskammer des Saarlandes…
Ich habe im April letzten Jahres ein Gewerbe zur Herstellung und zum Vertrieb von Schmuck (Modeschmuck aus Schmuckdraht, Metallperlen, versilberte perlen, Glasperlen, etc.) angemeldet. Im Winter kam dann ein Schreiben der HWK, dass ich mich in die Handwerksrolle eintragen lassen müsse.
Ich habe im Internet überall recherchiert und auf der Seite einer Handwerkskammer eines anderen Bundeslandes gelesen, dass nach einem Urteil u.a. die Herstellung von Modeschmuck (was ich mache) zu den Minderhandwerken gehöre und nicht der Eintragungspflicht unterliege. Nun sagt „meine“ HWK, dass das nicht stimmt, dieses Urteil sei falsch. Sie zählen mich zum „Gold- und Silberschmiedehandwerk“, was ich totalen Unsinn finde. Ich muss dazu sagen, dass ich dieses Gewerbe absolut als Hobby ausübe, ich gehe auf 2-3 Hobbyausstellungen pro Jahr und verkaufe ansonsten im Bekanntenkreis ein paar Sachen; desweiteren habe ich in einem Geschäft eine kleine Vitrine, in der ich alle sechs Wochen ein paar Schmuckstücke verkaufe. Nur wegen dieser Vitrine hatte ich das Gewerbe angemeldet, weil die Inhaberin natürlich Rechnungen benötigt.
Wie kann ich mich gegen eine Eintragung wehren? Immerhin kostet die Eintragung 135 Euro und pro Jahr muss ich dann 142 Euro (bei Gewinn bis 7.700 Euro) Grundbeitrag bezahlen. Im ersten Jahr entfällt zwar dieser Grundbeitrag und im zweiten und dritten muss ich nur die Hälfte bezahlen, aber die Eintragungsgebühr von 135 Euro bleibt auf jeden Fall an mir hängen.
Eine meiner Lieferantinnen, die selbst auch Schmuck herstellt und verkauft, muss weder an die HWK noch an die IHK bezahlen…
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen? Vielen Dank.

Mfg. D. Zintel

Hallo Dani11,

Ärger mit denen haben viele - du bist nicht alleine!

Aber ehrlich,
für mich sind eintragungspflichtig in der Handwerksrolle und somit Pflichtmitglieder alle selbständigen Handwerksleute - die ihr Handwerk ausüben - dafür muss man in einem Handwerk aber auch einen Meisterbrief besitzen - und somit eine Meisterprüfung erfolgreich bestanden haben.

Wenn du schon lange mit der HWK korrespondierst - hast du mal gebeten, dir eine gültige Handwerksordnung zukommen zu lassen. Was sagt der Schriftverkehr der Schergen der HWK - wonach - nach welchen Vorschriften zu Mitglied sein muss??
Das mögen sie dir doch bitte mal nachweisen.
Sicher sind Gerichtsurteile meist eigenständige fachverhaltsbezogene und damit nicht allgemeingültige Rechstsprechungen - aber eine lapidare Antwort - das Urteil gilt hier nicht - kann ja auch in unserer „Rechtsstaatlichen Ordnung“ kein allgemeingültiges Argument sein.
Liebe Grüsse Rainer