Hallo,
es gibt oft Probleme mit Handwerker-Rechnungen.Sollte man zuerst immer über die Schlichtungsstelle der Handwerkskammer gehen? Stimmt es, dass bei Unzufriedenheit mit dem Ergebnis, der Kunde immer noch einen Rechtsanwalt beauftragen kann?
Hallo,
der Ombudmann/Schlichter sollte tatsächlich erst angehört werden, der „Schlichterspruch“ ist nur für den Handwerker bindend; wenn der Schlichterspruch nicht gefällt, kann man tatsächlich immer noch zum RA gehen.
lG