Handwerksrechnung

Hallo Experten,

wer kennt sich mit der Erstellung von Rechnungen eines GAS-Wasser-Installateurs aus ?

Folgendes ist passiert:

Ein Kunde beauftragt 3 mal hintereinander den gleichen Betrieb und erhält 3 unterschiedliche Rechnungen.

  1. Arbeitszeit von 9:00 - 10:00
    berechnet wird 1 Stunde - Monteur 42,00 € / Helfer 28,00 €

  2. Arbeitszeit von 9:00 - 10:00
    berechnet wird 1,5 Std - Monteur 42,00 € / Helfer 28,00 €

  3. Arbeitszeit von 9:00 - 10:00
    berechnet wird 1 Stunde - Monteur 42,00 € / Helfer 28,00 €
    zusätzlich Fahrkostenpauschale von 30 €

Fragen:
kann ein Meisterbetrieb Rg. ständig unterschiedlich gestalten ?

Bzw. welche Rechnungsgestaltung ist normalerweise üblich ?

Gruß Merger

Hallo Experten,

wer kennt sich mit der Erstellung von Rechnungen eines
GAS-Wasser-Installateurs aus ?

Folgendes ist passiert:

Ein Kunde beauftragt 3 mal hintereinander den gleichen Betrieb
und erhält 3 unterschiedliche Rechnungen.

  1. Arbeitszeit von 9:00 - 10:00
    berechnet wird 1 Stunde - Monteur 42,00 € / Helfer 28,00 €

Das sind übliche bis günstige Stunden- Sätze, gegen die nichts einzuwenden ist.

  1. Arbeitszeit von 9:00 - 10:00
    berechnet wird 1,5 Std - Monteur 42,00 € / Helfer 28,00 €

Evtl. wurde die Multiplizierung einfach vergessen?

  1. Arbeitszeit von 9:00 - 10:00
    berechnet wird 1 Stunde - Monteur 42,00 € / Helfer 28,00 €
    zusätzlich Fahrkostenpauschale von 30 €

Die Fahrkostenpauschale ist nicht unüblich und richtet sich evtl. auch nach der benötigte Ausrüstung oder einer extra erforderlichen Anfahrt, die nicht mit weiteren Kundenterminen gekoppelt werden konnte.

Fragen:
kann ein Meisterbetrieb Rg. ständig unterschiedlich gestalten
?

Im Prinzip ja.

Bzw. welche Rechnungsgestaltung ist normalerweise üblich ?

Da gibt es in dieser Hinsicht keine verbindlichen Vorgaben.

Viel wichtiger ist ggf. die Bestätigung der abrechenbaren Leistungen auf dem (unterschriebenen) Stundenzettel.

Darüber hinaus muss die Rechnung nur ein paar formale Anforderungen bezüglich Ausweisug der Steuer und der Steuernummer, Nennung des Ausführungszeitraums, des Rechnungsdatums und des Zahlungsziels erfüllen.

Moin
Kommt auf den Betrieb an…sieht so aus wie

  1. Der Monteur kommt und findet nichts,(deswegen keine anfahrt,Kulans)
  2. Der Monteur kommt und findet was,berechnet wird aber nur die Arbeitszeit
  3. Der Monteur komt nochmal,und findet heraus,das das eigenverschulden,des Betreibers ist…somit gibt es auch die Anfahrt mit auf den Zettel…
    und Ja die Firma kann schreiben was sie will…sollange kein festbetrag ausgehandelt worden ist…

grus Kurt

hi Merger

ich sehe das wie die Vorredner und ich handhabe das GENAU SO auch seit 20 Jahren!

Auf die Rechnung kommt was Aufwand war, bei vorheriger Absprache halte ich mich auch an den Preis. Wenn die Anfahrt aber erheblich schwieriger war, dann berechne ich beim nächsten Mal mehr dafür und vielleicht beim Übernächsten Mal wieder weniger weil ich grad um die Ecke war

Das hat sich auch gut bewährt, es hat sich noch keiner beschwert darüber

Wurde der Handwerker über die Gründe befragt, waren die Gründe denn nicht nachvollziehbar?

Der Rechtsaspekt dürfte dir klar sein (du schreibst ja selber oft in den Rechtsbrettern)
Der Preis kann frei ausgehandelt werden, an eine vorher getroffene Vereinbarung müssen sich die Parteien halten

Und da du offenbar auf einen Fall abzielst, bei dem keine Vereinbarung getroffen wurde, kann der Handwerker aufschreiben, was er eben so rechtfertigen kann und was den ortsüblichen Vergleichspreis nicht ERHEBLICH überschreitet.

An den Preisen und den unterschiedlichen Verrechnungsmethoden des Beispielhandwerkers kann ich nichts Treu und Glauben entgegenstehendes entdecken

Gruß Schorsch

Hallo,

macht mein Vater auch so, wenn er in Großbetrieben mehrere Geräte (Büromaschinen) machte:

Erste Adresse: Anfahrtszeit aus Speyer dorthin (0,5h oder gar mehr)
innerhalb des Werkes von Gerät zu Gerät: 0,25h

MfG

Danke euch allen!
Der Vorgang betraf mich nicht selbst.

Es wurde 3 mal die gleiche Leistung gebracht,
allerdings gab es unterschiedliche Abrechnungen,
was für mich nicht nachvollziehbar war.

Jetzt bin ich etwas schlauer - dachte mir das allerdings auch schon.
Deshalb die Frage in diesem Brett.

Viele Grüße!

Merger

Es wurde 3 mal die gleiche Leistung gebracht, allerdings gab es unterschiedliche Abrechnungen, was für mich nicht nachvollziehbar war.

Ich hätte ihm

im zweiten Fall die falsche Abrechnung gekürzt und
im dritten Fall die Fahrkosten gestrichen.

Wäre dies ungerechtfertigt?

Franz

Es wurde 3 mal die gleiche Leistung gebracht, allerdings gab es unterschiedliche Abrechnungen, was für mich nicht nachvollziehbar war.

Ich hätte ihm

im zweiten Fall die falsche Abrechnung gekürzt und
im dritten Fall die Fahrkosten gestrichen.

Wäre dies ungerechtfertigt?

Evtl. wurde im 1. Fall die Fahrpauschale vergessen anzukreuzen?
Oder im 2 Fall die Fahrzeit eingerechnet?

Oder es wurde der Abrechnungsmodus geändert?

Eine Fahrzeugeinsatzpauschale ist zulässig und üblich.

Pauschal lässt sich da nichts kürzen ohne die Umstände oder den Montagebericht/ Tagelohnzettel zu berücksichtigen.

Wenn sich der Handwerker in seiner Rechnung zu seinen Ungunsten vertut beschwert sich idR. NIEMAND…

lass mal lieber. Du provozierst nur unnötig. Das könnte dem Betroffenen teuer werden

Ich hätte ihm

im zweiten Fall die falsche Abrechnung gekürzt und
im dritten Fall die Fahrkosten gestrichen.

ok, dann hätte er im zweiten Fall seine Fahrtkosten nachträglich in Rechnung gestellt. Das kann er wieviel Jahre noch gleich machen?
1 Jahr? 3 Jahre?
Das dürften aber in diesem Fall keine solchen Freundschaftspreise mehr sein wie dargelegt
und die Anwalts- und Gerichtsgebühren kommen noch dazu

Und im dritten Fall…

Wäre dies ungerechtfertigt?

überleg selber wie weit du damit kommst, dem Handwerker einfach die Fahrtkosten abzuziehen

Bei beiden Versuchen wird es teuer für den Betroffenen
also schlechter Rat