mein Cousin hat ein Gewerbe im Bereich Handwerk. Er selber ist bzw. war Groß- und Einzelhandelskaufmann. Nun möchte er sich in die Handwerksrolle eintragen lassen, was, wie er mir gesagt hat, nicht geht laut IHK. Er hat mich gefragt, ob er mich „einstellen“ kann ala 400 Euro Jobber da ich Techniker bin.
Da ich Vollzeit bei einem Unternehmen beschäftigt bin frage ich mich, ob sowas überhaupt möglich ist und ob ich dadurch Nachteile hätte.
Meisterzwang ist MEisterzwang und im Handwerk ist der MEister das wesentliche. Ein Techniker ist da nicht mehr als ein GEselle, zumindest wenns ums Selbstständig machen geht.
Also wird er sich wohl eine andere Strohpuppe suchen müssen, es sei denn die Kammer lässt sich erweichen (Industrietechniker und MEister haben ja im Handwerk eigentlich auch nichts verloren, aber manchmal machen die da ne Ausnahme, kommt eben auf die Ausbildung an…)
Also ich seh eher schwärzlich für seinen Plan.
Gruß Susanne
Nee also Techniker und Meister sind da gleichgestellt.
Wenns Anlage b ist muss er glaube den Beruf gelernt haben aber Du bist so oder so raus. Wenn Du deinen titel geben willst dann musst Du gewisse Mindeststunden im Betrieb arbeiten und einen mindestlohn bekommen. Sind glaube so um die 20-30h/Woche.
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wenn ich dein Arbeitgeber wäre, ich würde dich dreimal abmahnen und dann entlassen, da du ja für mich arbeiten sollst und nicht für irgendjemand anders. Das ist eine rein persönliche Meinung!
wenn du dann mein Arbeitgeber wärst würde ich mich über eine tolle Abfindung freuen Bzw würd nach der 1. abmahnung schon für jemand anderen arbeiten. (Meinst du es ist für einen AG leicht einen guten Meister zu finden)
Geht doch meine AG nichts an was ich sonst so mache, solange es nicht den Interessen der Frima wiederstösst oder ich erheblich Arbeitsleistungen für andere erbringe.
muss dich leider enttäuschen. (Ich habe zwei Fachtechniker und einen Meister)
Ingenieur und Meister wären evtl gleichgestellt.
Von dem Gesetz her ist Meister der höchste Abschluss, ein Ingenieur würde eine zusätzliche Genehmigung der Kammer benötigen.
Allgemein kann ich vom ursprünglichen Thema nur abraten.
Der Meister oder ähnlich haftet natürlich.
Für 400 Euro im Monat eine Haftung zu übernhemen ist schon etwas wenig.
Persönlich sind mir 1200 Euro / Monat + Versicherungsgebühren bekannt.
Weiter persönlich würde ich das auch nicht mal für das Geld da machen.
Geht doch meine AG nichts an was ich sonst so mache,
Wenn du, wie weiter unten in diesem Thread beschrieben, tatsächlich Meister bist, dann hattest du auf den Lehrgängen auch etwas Rechtskunde. Dort dürfte dir im Teil „Arbeitsrecht“ etwas anderes vermittelt worden sein.
Neben diesen allgemeinen gesetzlichen Verpflichtungen (nur mal das „Arbeitszeitgesetz“ in den Raum geschmissen) ergeben sich in vielen (ich würde meinen in fast allen) Fällen die Regelungen sogar aus den Arbeitsverträgen.
Richtig ist, dass es in der praktischen Umsetzung wohl bei Arbeitern auf der einen Seite und Angestellten auf der anderen Seite doch erhebliche Unterschiede gibt. Es ist jetzt zwar stark verallgemeinert, aber es fällt doch immer wieder auf, dass es dem Arbeiter im Wesentlichen um das Tätigsein an sich geht, während es den Angestellten um das Einhalten von Regeln (sinnvoll oder nicht, sei dahingestellt) geht.
Wenn also du dich ganz persönlich an geltende Regeln nicht halten möchtest, dann sollte dies so auch aus deinen Antworten herauszulesen sein. Deine persönliche Handlungsweise aber als einen allgemeingültigen Ratschlag an Andere weiterzugeben, ist nicht sehr hilfreich.