Hallo
angenommen, eine Person die 28 Jahre alt ist, hatte nachweislich NIE ein privat genutztes Handy, bzw. überhaupt ein Handy.
Nun würde diese Person einen neuen Job beginnen, sagen wir zum 01/03.
Der Arbeitsgeber verlangt bzw. setzt voraus das diese Person telefonisch erreichbar ist, und ein Handy somit sich beschafft.
Ist es nun möglich diese Kosten von der Lohnsteuer ab zu setzen, und wenn wie?
Das Handy hätte die Person durch einen 24Monatsvertrag am 14/02 angemeldet.
Des weiteren hat diese Person sich Anzüge gekauft für diesen Job, hat mit einer Person vom FA gesprochen und diese könnte gesagt haben das man Anzüge auch privat anziehen könnte, was aber wenn diese person dies faktisch nicht macht?
Auch würde mich interessieren wenn diese Person sich ein gebrauchtes Auto kauft, das für die sehr lange Anfahrtsstrecke zur Arbeit gedacht ist, also z.B. ein Diesel oder GAS Fahrzeug, ob sie das Auto teilw. absetzen kann.
Danke
daniel
alles nur erfunden!!!
Hallo
Hallo zurück,
Der Arbeitsgeber verlangt bzw. setzt voraus das diese Person
telefonisch erreichbar ist, und ein Handy somit sich
beschafft.
Ist es nun möglich diese Kosten von der Lohnsteuer ab zu
setzen, und wenn wie?
Das Handy hätte die Person durch einen 24Monatsvertrag am
14/02 angemeldet.
Hat der Arbeitgeber verlangt, dass man ständig, rund um die Uhr erreichbar sein muss? Dann müsste das doch im Vertrag stehen.
Ob das Absetzen klappt, weiß ich nicht, aber auf einen Versuch käme es an.
Des weiteren hat diese Person sich Anzüge gekauft für diesen
Job, hat mit einer Person vom FA gesprochen und diese könnte
gesagt haben das man Anzüge auch privat anziehen könnte, was
aber wenn diese person dies faktisch nicht macht?
Vollkommen egal.
Es kommt auf die Möglichkeit an, die Anzüge auch privat zu tragen.
Auch würde mich interessieren wenn diese Person sich ein
gebrauchtes Auto kauft, das für die sehr lange Anfahrtsstrecke
zur Arbeit gedacht ist, also z.B. ein Diesel oder GAS
Fahrzeug, ob sie das Auto teilw. absetzen kann.
Nur im Rahmen der Wegstreckenentschädigung.
Auf keinen Fall Anschaffungskosten, Zinsen oder Abschreibung.
Gruß
HaWeThie