Handy am Ohr, Kontrolle von Krad-Fahrer

Aber:
Im Handy gibt es Anruflisten, wo drin steht wer wann angerufen
hat, bzw. wen man wann angerufen hat.
► dem Polizisten unter die Nase halten.

Markuss

P.S.: Auch falsch …?

ja, die kann man nämlich löschen, auch einzelne Einträge

Schon. aber nicht mal so eben schnelle unbemerkt, während ein Polizist dich anhält. Zumal das Betätigen des Handys (zum Löschen der Einträge) aus der Sicht des Polizisten ein klarer ‚Beweis‘ fürs Telefonieren wäre!
Also extrem unwahrscheinlich, dass man das schafft.

Markuss

Rufnummernübermittlung
Hi!

Du hast nur dann eine Anzeige der angenommenen Anrufer, wenn der Anrufer seine Nummer übermitelt! Was soll das Handy auch anzeigen, wenn es keine Infos bekommt!

LG
Guido

Hi!

Du hast nur dann eine Anzeige der angenommenen Anrufer, wenn
der Anrufer seine Nummer übermitelt! Was soll das Handy auch
anzeigen, wenn es keine Infos bekommt!

Irrtum.
Man hat auch die Anzeige u.a. mit der Anrufzeit, wenn keine Rufnummer übermittelt wurde! Das Entscheidende ist ja nicht, wer angerufen hat/wer angerufen wurde, sondern wann.

Markuss

Beknackte Diskussion - lesen hilft weiter…
Wirklich Leute, Ihr könntet euch fast alle Artikel hier sparen, wenn Ihr Euch mal die Mühe machen würdet die entsprechenden Gesetzestexte zu lesen, statt gleich rumzupoltern.

§ 23 StVO

(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgestellt ist.

D.h.:
Eigentlich ist es egal, was Du genau mit dem Handy machst der Worlaut spricht von benutzen, also wählen, SMSen, spielen, am Ohr kratzen, was auch immer…
Von ersten Urteilen in diesem Zusammenhang habe ich schon gelesen - der Autofahrer hatte Pech - also Finger weg vom Höhrer bei der Fahrt, ganz einfach.

M.

ECHT?!
Hi!

wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor
ausgestellt ist.

Hülfe! Da habe ich ja jetzt mindestens 20 mal einen Punkt riskiert! Wenn mein Handy klingelt, fahre ich rechts ran (sobald es geht) und telefoniere dann stehend. Dass ich bislang immer den Motor ausgemacht habe, kann ich nicht sagen - aber sehr gut zu wissen!

LG
Guido

Hi!

wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor
ausgestellt ist.

Hülfe! Da habe ich ja jetzt mindestens 20 mal einen Punkt
riskiert! Wenn mein Handy klingelt, fahre ich rechts ran
(sobald es geht) und telefoniere dann stehend.

Naja ich kenne keinen Polizisten, der auf die Idee kommen würde in so einem eine anzeige zu schreiben…
Als Polizist kann man mit dem Gesetzestext aber echt zufrieden sein, denn der Sünder kann sich seine Ausreden - hab mich am Ohr gekratzt einfach ersparen…

M.

Hi Mike,

sorry, aber „beknackt“ ist es eigentlich eher, Leute, die Fragen haben, derart abzubügeln…

Wirklich Leute, Ihr könntet euch fast alle Artikel hier
sparen, wenn Ihr Euch mal die Mühe machen würdet die
entsprechenden Gesetzestexte zu lesen, statt gleich
rumzupoltern.

§ 23 StVO

(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder
Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder
den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht,
wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor
ausgestellt ist.

D.h.:
Eigentlich ist es egal, was Du genau mit dem Handy machst der
Worlaut spricht von benutzen, also wählen, SMSen, spielen, am
Ohr kratzen, was auch immer…
Von ersten Urteilen in diesem Zusammenhang habe ich schon
gelesen - der Autofahrer hatte Pech - also Finger weg vom
Höhrer bei der Fahrt, ganz einfach.

Wie ist es denn nun, wenn ich mit meinem Headset im Auto sitze und es ruft jemand an? Ich muss ja das Handy „aufnehmen“, um die grüne Taste zu drücken, mit welcher ich das Gespräch entgegennehmen kann.
Oft haben die Headsets auch eine Taste, mit der ich Gespräche annehmen und beenden kann. Wie verhält es sich hier?

Wenn ich den von Dir geposteten Gesetzestext richtig interpretiere, muss ich, wenn ich selbst ein Gespräch beginnen möchte, zunächst anhalten, wählen, das Headset anlegen, darf dann aber wieder losfahren und fleissig während der Fahrt parlieren. solange ich nur das Handy nicht anfasse, richtig?

Wie ist das bei der Steuerung des Telefons über die Tasten am Lenkrad? Hier kann ich Radio und Telefon steuern. Ist es o.k., über diese Tasten einen Gesprächspartner aus dem Speicher auszuwählen (Anzeige in der Nähe des Tachos) und anzurufen?

Hier besteht offenbar durchaus Klärungsbedarf.

Danke und Grüße,

Mathias

Hi Mike,

sorry, aber „beknackt“ ist es eigentlich eher, Leute, die
Fragen haben, derart abzubügeln…

Grundsätzlich hast Du recht, aber was ich meinte ist, dass unten eine Diskussion ab vom Gesetzestext entstanden ist, die man sich einfach hätte sparen können - weil sinnlos.

§ 23 StVO

(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder
Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder
den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht,
wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor
ausgestellt ist.

Wie ist es denn nun, wenn ich mit meinem Headset im Auto sitze
und es ruft jemand an? Ich muss ja das Handy „aufnehmen“, um
die grüne Taste zu drücken, mit welcher ich das Gespräch
entgegennehmen kann.
Oft haben die Headsets auch eine Taste, mit der ich Gespräche
annehmen und beenden kann. Wie verhält es sich hier?

Abgesehen von der Praxis, wo wohl niemand ein kurzes in die Hand nehmen des Telefons zur Anrufannahme bemerken würde, würde ich mich an den Gesetzestext halten:
Höhrer/Handy anfassen nein, Headset ja.

Wenn ich den von Dir geposteten Gesetzestext richtig
interpretiere, muss ich, wenn ich selbst ein Gespräch beginnen
möchte, zunächst anhalten,

Motor abschalten,

  • war mir so auch neu, aber Gesetzestexte lesen wenn man was drüber schreibt hat eben etwas für sich…-

wählen, das Headset anlegen, darf
dann aber wieder losfahren und fleissig während der Fahrt
parlieren. solange ich nur das Handy nicht anfasse, richtig?

So verstehe ich das auch.

Wie ist das bei der Steuerung des Telefons über die Tasten am
Lenkrad? Hier kann ich Radio und Telefon steuern. Ist es o.k.,
über diese Tasten einen Gesprächspartner aus dem Speicher
auszuwählen (Anzeige in der Nähe des Tachos) und anzurufen?

Ja das ist auf jeden Fall erlaubt, obwohl es genauso Gefahren birgt, aber alles läßt sich eben nicht verbieten, wer sollte das auch kontrollieren, man sieht es ja nicht von außen.

Hier besteht offenbar durchaus Klärungsbedarf.

Wie gesagt, in der Praxis wird man ja ohnehin nur erwischt werden können, wenn man irgendwie das Handy befummelt - „…es aufnimmt oder hält…“ - und von außen sichtbar ist, dass man das tut.

M.

Hallo Guido,

wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor
ausgestellt ist.

Hülfe! Da habe ich ja jetzt mindestens 20 mal einen Punkt
riskiert! Wenn mein Handy klingelt, fahre ich rechts ran
(sobald es geht) und telefoniere dann stehend. Dass ich
bislang immer den Motor ausgemacht habe, kann ich nicht sagen

  • aber sehr gut zu wissen!

der hintergrund ist (nach dem, was ich drüber gelesen habe) dass nicht der kleinste Ampelstop usw. zum telefonieren genutzt werden soll.

Gruß, Karin,

die sich auch tierisch über die Radfahrer mit Händi am Ohr aufregen kann. Das kostet nämlich auch…

Gruß, Karin

OK
Hi Karin!

der hintergrund ist (nach dem, was ich drüber gelesen habe)
dass nicht der kleinste Ampelstop usw. zum telefonieren
genutzt werden soll.

Naja, das hätte man im Gesetz aber auch anders dfinieren können…

Ich bin halt sehr viel mit dem PKW unterwegs und speziell im tiefsten Winter fährt man zwar rechts ran, lässt aber schon mal den Wagen laufen, da das Gespräch oft sehr kurz ist und die Heizung schnell kalt wird…

die sich auch tierisch über die Radfahrer mit Händi am Ohr
aufregen kann. Das kostet nämlich auch…

aber keine 40 Tacken, oder?
Wobei auf nem Rad doch der Ohrknopf sehr gut funktioniert (bei mir zumindest - ich fahre aber auch eher gemütlich)

Liebe Grüße
Guido

Hi!

sorry, aber „beknackt“ ist es eigentlich eher, Leute, die
Fragen haben, derart abzubügeln…

Grundsätzlich hast Du recht, aber was ich meinte ist, dass
unten eine Diskussion ab vom Gesetzestext entstanden ist, die
man sich einfach hätte sparen können - weil sinnlos.

Eben nicht. Hier geht es ja offenbar um Nuancen, s. „Motor abschalten“.

§ 23 StVO

(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder
Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder
den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht,
wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor
ausgestellt ist.

Wie ist es denn nun, wenn ich mit meinem Headset im Auto sitze
und es ruft jemand an? Ich muss ja das Handy „aufnehmen“, um
die grüne Taste zu drücken, mit welcher ich das Gespräch
entgegennehmen kann.
Oft haben die Headsets auch eine Taste, mit der ich Gespräche
annehmen und beenden kann. Wie verhält es sich hier?

Abgesehen von der Praxis, wo wohl niemand ein kurzes in die
Hand nehmen des Telefons zur Anrufannahme bemerken würde,
würde ich mich an den Gesetzestext halten:
Höhrer/Handy anfassen nein, Headset ja.

O.K.

Wenn ich den von Dir geposteten Gesetzestext richtig
interpretiere, muss ich, wenn ich selbst ein Gespräch beginnen
möchte, zunächst anhalten,

Motor abschalten,

  • war mir so auch neu, aber Gesetzestexte lesen wenn man was
    drüber schreibt hat eben etwas für sich…-

Was ist hier wohl der Hintergedanke? Rutschst Du auch immer von der Kupplung, wenn Du an das Handy auch nur denkst…? ,-)

wählen, das Headset anlegen, darf
dann aber wieder losfahren und fleissig während der Fahrt
parlieren. solange ich nur das Handy nicht anfasse, richtig?

So verstehe ich das auch.

Na denn man los, das wird ein Spass in den Innenstädten. Lauter 2. Reihe Parker. Denn das ist punktefrei und somit das kleinere Übel…

Wie ist das bei der Steuerung des Telefons über die Tasten am
Lenkrad? Hier kann ich Radio und Telefon steuern. Ist es o.k.,
über diese Tasten einen Gesprächspartner aus dem Speicher
auszuwählen (Anzeige in der Nähe des Tachos) und anzurufen?

Ja das ist auf jeden Fall erlaubt, obwohl es genauso Gefahren
birgt, aber alles läßt sich eben nicht verbieten, wer sollte
das auch kontrollieren, man sieht es ja nicht von außen.

In der Diskussion wurde ja auch der Einzelgesprächsnachweis angeführt. Über diesen wäre ein Telefonieren ja belegbar.

Hier besteht offenbar durchaus Klärungsbedarf.

Wie gesagt, in der Praxis wird man ja ohnehin nur erwischt
werden können, wenn man irgendwie das Handy befummelt - „…es
aufnimmt oder hält…“ - und von außen sichtbar ist, dass man
das tut.

Du bist doch aus der Praxis. Wie wahrscheinlich ist es denn, dass der Einzelgesprächsnachweis zu Rate gezogen wird?

Danke Dir und Grüße,

Mathias

Grundsätzlich hast Du recht, aber was ich meinte ist, dass
unten eine Diskussion ab vom Gesetzestext entstanden ist, die
man sich einfach hätte sparen können - weil sinnlos.

Eben nicht. Hier geht es ja offenbar um Nuancen, s. „Motor
abschalten“.

Vielleicht schreiben wir ja aneinander vorbei - aber z.B. diese Aussage:

„Meines erachtens reicht es schon wenn du das Handy EINGESCHALTET,
OHNE es in einer Freisprechanlage zu haben, im Auto mitführst“

und ähnliche Vermutungen, die hier aufgetaucht sind, sowie die Diskussion um ihre Richtigkeit, die sich wiederum auf Vermutungen stützte, hätte man sich sparen können.

§ 23 StVO

(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder
Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder
den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht,
wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor
ausgestellt ist.

Wenn ich den von Dir geposteten Gesetzestext richtig
interpretiere, muss ich, wenn ich selbst ein Gespräch beginnen
möchte, zunächst anhalten,

Motor abschalten,

  • war mir so auch neu, aber Gesetzestexte lesen wenn man was
    drüber schreibt hat eben etwas für sich…-

Was ist hier wohl der Hintergedanke? Rutschst Du auch immer
von der Kupplung, wenn Du an das Handy auch nur denkst…?
,-)

Ich denke der Umweltgedanke steckt dahinter - was ja bei einigen Dauertelefonierern auch gar nicht so weit hergeholt ist.

wählen, das Headset anlegen, darf
dann aber wieder losfahren und fleissig während der Fahrt
parlieren. solange ich nur das Handy nicht anfasse, richtig?

So verstehe ich das auch.

Na denn man los, das wird ein Spass in den Innenstädten.
Lauter 2. Reihe Parker. Denn das ist punktefrei und somit das
kleinere Übel…

Man kann eben nicht alles verhindern.

Wie ist das bei der Steuerung des Telefons über die Tasten am
Lenkrad? Hier kann ich Radio und Telefon steuern. Ist es o.k.,
über diese Tasten einen Gesprächspartner aus dem Speicher
auszuwählen (Anzeige in der Nähe des Tachos) und anzurufen?

Ja das ist auf jeden Fall erlaubt, obwohl es genauso Gefahren
birgt, aber alles läßt sich eben nicht verbieten, wer sollte
das auch kontrollieren, man sieht es ja nicht von außen.

In der Diskussion wurde ja auch der Einzelgesprächsnachweis
angeführt. Über diesen wäre ein Telefonieren ja belegbar.

Die Diskussion wird hier hypothetisch, denn die Freisprecheinrichtung ist ja erlaubt, aber wie sollte das auch gehen, wenn man einen anruf entgegengnommen hat?

Hier besteht offenbar durchaus Klärungsbedarf.

Wie gesagt, in der Praxis wird man ja ohnehin nur erwischt
werden können, wenn man irgendwie das Handy befummelt - „…es
aufnimmt oder hält…“ - und von außen sichtbar ist, dass man
das tut.

Du bist doch aus der Praxis. Wie wahrscheinlich ist es denn,
dass der Einzelgesprächsnachweis zu Rate gezogen wird?

Aus o.g. Gründen ist das kein Beweis das kein Gespräch geführt wurde, aber wie gesagt bei Freisprech ists ja eh egal.

M.

Hi Mathias,

§ 23 StVO

(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder
Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder
den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht,
wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor
ausgestellt ist.

Wie ist das bei der Steuerung des Telefons über die Tasten am
Lenkrad? Hier kann ich Radio und Telefon steuern. Ist es o.k.,
über diese Tasten einen Gesprächspartner aus dem Speicher
auszuwählen (Anzeige in der Nähe des Tachos) und anzurufen?

Das erklärt sich ja aus dem o.g. §.
Dazu musst Du weder ein Mobiltelefon aufnehmen oder halten. Wäre auch dies verboten, müsste auch das Einstellen der Klima oder das Verstellen des Radiosenders verboten sein :wink:
Aus eigener Erfahrung weiss ich aber, das ich mit dem Handy am Ohr wirklich nicht mehr so konzentriert fahre. Ich habe seit Jahren ein Zweit-Handy mit Twin-Card an einer billigen 08/15 Freisprecheinrichtung, die nur in den Kippenanzünder gesteckt wird. Geht prima. Immer wenn ich auf der Autobahn feststelle, das jemand Schlangenlinien fährt oder ständig die Geschwindigkeit wechselt, dann hat der/diejenige ein Handy an Ohr. Ich glaube die Leute selbst merken garnicht, welch auffäligen Fahrstil sie an den Tag legen.
Freisprecheinrichtungen gibts für kleines Geld und das sollte einem schon die eigene Sicherheit wert sein.
Gruss aus dem Norden in den Süden
Sebastian

Hi Guido,

Ich bin halt sehr viel mit dem PKW unterwegs und speziell im
tiefsten Winter fährt man zwar rechts ran, lässt aber schon
mal den Wagen laufen, da das Gespräch oft sehr kurz ist und
die Heizung schnell kalt wird…

Weichei :wink:

aber keine 40 Tacken, oder?
Wobei auf nem Rad doch der Ohrknopf sehr gut funktioniert (bei
mir zumindest - ich fahre aber auch eher gemütlich)

Radfahrer zahlen glaube ich 15,- oder 20,- Euronen.
Gruss Sebastian

Hi Mike!

Grundsätzlich hast Du recht, aber was ich meinte ist, dass
unten eine Diskussion ab vom Gesetzestext entstanden ist, die
man sich einfach hätte sparen können - weil sinnlos.

Eben nicht. Hier geht es ja offenbar um Nuancen, s. „Motor
abschalten“.

Vielleicht schreiben wir ja aneinander vorbei - aber z.B.
diese Aussage:

„Meines erachtens reicht es schon wenn du das Handy
EINGESCHALTET,
OHNE es in einer Freisprechanlage zu haben, im Auto mitführst“

und ähnliche Vermutungen, die hier aufgetaucht sind, sowie die
Diskussion um ihre Richtigkeit, die sich wiederum auf
Vermutungen stützte, hätte man sich sparen können.

Dies hatte ich nicht geschrieben, generell scheint der Verfasser hier jedoch unsicher gewesen zu sein. Daher suchte er hier im Forum eine Antwort. Warum auch nciht?

§ 23 StVO

(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder
Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder
den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht,
wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor
ausgestellt ist.

Wenn ich den von Dir geposteten Gesetzestext richtig
interpretiere, muss ich, wenn ich selbst ein Gespräch beginnen
möchte, zunächst anhalten,

Motor abschalten,

  • war mir so auch neu, aber Gesetzestexte lesen wenn man was
    drüber schreibt hat eben etwas für sich…-

Was ist hier wohl der Hintergedanke? Rutschst Du auch immer
von der Kupplung, wenn Du an das Handy auch nur denkst…?
,-)

Ich denke der Umweltgedanke steckt dahinter - was ja bei
einigen Dauertelefonierern auch gar nicht so weit hergeholt
ist.

Ich persönlich fände das ja unpraktisch. Im Winter wird´s dann zu kalt, im Sommer zu warm im Auto…

wählen, das Headset anlegen, darf
dann aber wieder losfahren und fleissig während der Fahrt
parlieren. solange ich nur das Handy nicht anfasse, richtig?

So verstehe ich das auch.

Na denn man los, das wird ein Spass in den Innenstädten.
Lauter 2. Reihe Parker. Denn das ist punktefrei und somit das
kleinere Übel…

Man kann eben nicht alles verhindern.

Man sollte sich seitens des Gesetzgebers zunächst einmal überlegen, ob eine Regelung wie das Handyverbot wirklich sinnvoll ist. Wo liegt der Unterschied, ob ich nun über meine Autotelefon-Tastatur eine Nummer wähle oder an einem Handy?
Ist es weniger gefährlich, während der Fahrt zu essen oder Tapes/CDs zu suchen?

Ich wäre hier doch eher für eine praxisgerechte Lösung.
Und die könnte, wie so oft, schon auf einer zeitlich vorangehenden Ebene geschaffen werden. Wenn sich nämlich alle Handy- und Autohersteller auf einen einzigen Standard bei Bluetooth-Geräten einigen könnten und jedes Auto serienmässig über eine derart ausgestattete Freisprecheinrichtung verfügen würde, gäbe es die Diskussion so nicht mehr. man würde nur noch über den Wählvorgang sprechen müssen, welcher m.E. nicht das Problem darstellt.
Eine solche Vorrüstung als Standard-Teil würde wohl um die 10 Euro pro Auto kosten. Der Verkaufspreis eine Autos würde sich somit vielleicht um 25 Euro erhöhen. Kein Problem, wie ich meine. Hier hätte der Gesetzgeber wirklich sinnvoll einhaken können.

Wie ist das bei der Steuerung des Telefons über die Tasten am
Lenkrad? Hier kann ich Radio und Telefon steuern. Ist es o.k.,
über diese Tasten einen Gesprächspartner aus dem Speicher
auszuwählen (Anzeige in der Nähe des Tachos) und anzurufen?

Ja das ist auf jeden Fall erlaubt, obwohl es genauso Gefahren
birgt, aber alles läßt sich eben nicht verbieten, wer sollte
das auch kontrollieren, man sieht es ja nicht von außen.

In der Diskussion wurde ja auch der Einzelgesprächsnachweis
angeführt. Über diesen wäre ein Telefonieren ja belegbar.

Die Diskussion wird hier hypothetisch, denn die
Freisprecheinrichtung ist ja erlaubt, aber wie sollte das auch
gehen, wenn man einen anruf entgegengnommen hat?

Stimmt, das steht da wohl nicht drin…

Hier besteht offenbar durchaus Klärungsbedarf.

Wie gesagt, in der Praxis wird man ja ohnehin nur erwischt
werden können, wenn man irgendwie das Handy befummelt - „…es
aufnimmt oder hält…“ - und von außen sichtbar ist, dass man
das tut.

Du bist doch aus der Praxis. Wie wahrscheinlich ist es denn,
dass der Einzelgesprächsnachweis zu Rate gezogen wird?

Aus o.g. Gründen ist das kein Beweis das kein Gespräch geführt
wurde, aber wie gesagt bei Freisprech ists ja eh egal.

Danke und Grüße,

Mathias

Dies hatte ich nicht geschrieben, generell scheint der
Verfasser hier jedoch unsicher gewesen zu sein. Daher suchte
er hier im Forum eine Antwort. Warum auch nciht?

Nun, wenn Du Dir die Beiträge hier mal durchliest, wirst Du feststellen, dass viele Antworten gegeben wurden, die allein schon durch lesen des Gesetzestextes als falsch klassifiziert werden können - diese Antworten und die Diskussion dazu ob richtig oder doch falsch hätte man sich sparen können.

Ich denke der Umweltgedanke steckt dahinter - was ja bei
einigen Dauertelefonierern auch gar nicht so weit hergeholt
ist.

Ich persönlich fände das ja unpraktisch. Im Winter wird´s dann
zu kalt, im Sommer zu warm im Auto…

Na denn musste von zuhause telefonieren.

Man sollte sich seitens des Gesetzgebers zunächst einmal
überlegen, ob eine Regelung wie das Handyverbot wirklich
sinnvoll ist. Wo liegt der Unterschied, ob ich nun über meine
Autotelefon-Tastatur eine Nummer wähle oder an einem Handy?

Wahrscheinlich keiner, aber danach wirds interessant. Man kann eben nicht alles verbieten.

Ist es weniger gefährlich, während der Fahrt zu essen oder
Tapes/CDs zu suchen?

Man kann eben nicht alles verbieten.

Ich wäre hier doch eher für eine praxisgerechte Lösung.
Und die könnte, wie so oft, schon auf einer zeitlich
vorangehenden Ebene geschaffen werden. Wenn sich nämlich alle
Handy- und Autohersteller auf einen einzigen Standard bei
Bluetooth-Geräten einigen könnten und jedes Auto serienmässig
über eine derart ausgestattete Freisprecheinrichtung verfügen
würde, gäbe es die Diskussion so nicht mehr. man würde nur
noch über den Wählvorgang sprechen müssen, welcher m.E. nicht
das Problem darstellt.
Eine solche Vorrüstung als Standard-Teil würde wohl um die 10
Euro pro Auto kosten. Der Verkaufspreis eine Autos würde sich
somit vielleicht um 25 Euro erhöhen. Kein Problem, wie ich
meine. Hier hätte der Gesetzgeber wirklich sinnvoll einhaken
können.

Ich glaube der Gesetzgeber kann im Verkehrsrecht nicht auch noch auf die technischen Wünsche und Probleme der Handynutzer und die Standarts bei Autofirmen und Handyherstellern eingehen, er würde sich damit wohl auch zusehr in die freie Marktwirtschaft einmischen.

Naja was solls, lassen wirs dabei, ändern können wir sowieso nix.

M.

Hi!

Dies hatte ich nicht geschrieben, generell scheint der
Verfasser hier jedoch unsicher gewesen zu sein. Daher suchte
er hier im Forum eine Antwort. Warum auch nciht?

Nun, wenn Du Dir die Beiträge hier mal durchliest, wirst Du
feststellen, dass viele Antworten gegeben wurden, die allein
schon durch lesen des Gesetzestextes als falsch klassifiziert
werden können - diese Antworten und die Diskussion dazu ob
richtig oder doch falsch hätte man sich sparen können.

Ich denke der Umweltgedanke steckt dahinter - was ja bei
einigen Dauertelefonierern auch gar nicht so weit hergeholt
ist.

Ich persönlich fände das ja unpraktisch. Im Winter wird´s dann
zu kalt, im Sommer zu warm im Auto…

Na denn musste von zuhause telefonieren.

Das fasse ich mal als Gag auf.

Man sollte sich seitens des Gesetzgebers zunächst einmal
überlegen, ob eine Regelung wie das Handyverbot wirklich
sinnvoll ist. Wo liegt der Unterschied, ob ich nun über meine
Autotelefon-Tastatur eine Nummer wähle oder an einem Handy?

Wahrscheinlich keiner, aber danach wirds interessant. Man kann
eben nicht alles verbieten.

Man könnte etwas mehr erlauben…

Ist es weniger gefährlich, während der Fahrt zu essen oder
Tapes/CDs zu suchen?

Man kann eben nicht alles verbieten.

s.o.

Ich wäre hier doch eher für eine praxisgerechte Lösung.
Und die könnte, wie so oft, schon auf einer zeitlich
vorangehenden Ebene geschaffen werden. Wenn sich nämlich alle
Handy- und Autohersteller auf einen einzigen Standard bei
Bluetooth-Geräten einigen könnten und jedes Auto serienmässig
über eine derart ausgestattete Freisprecheinrichtung verfügen
würde, gäbe es die Diskussion so nicht mehr. man würde nur
noch über den Wählvorgang sprechen müssen, welcher m.E. nicht
das Problem darstellt.
Eine solche Vorrüstung als Standard-Teil würde wohl um die 10
Euro pro Auto kosten. Der Verkaufspreis eine Autos würde sich
somit vielleicht um 25 Euro erhöhen. Kein Problem, wie ich
meine. Hier hätte der Gesetzgeber wirklich sinnvoll einhaken
können.

Ich glaube der Gesetzgeber kann im Verkehrsrecht nicht auch
noch auf die technischen Wünsche und Probleme der Handynutzer
und die Standarts bei Autofirmen und Handyherstellern
eingehen, er würde sich damit wohl auch zusehr in die freie
Marktwirtschaft einmischen.

Weshalb? Es werden doch auch Standards für die Farbe der Fahrtrichtungsanzeiger, das Vorhandensein von Sicherheitsgurten u.ä. vorgegeben.

Naja was solls, lassen wirs dabei, ändern können wir sowieso
nix.

Einverstanden.

Grüße,

Mathias