Hi Mike,
sorry, aber „beknackt“ ist es eigentlich eher, Leute, die
Fragen haben, derart abzubügeln…
Grundsätzlich hast Du recht, aber was ich meinte ist, dass unten eine Diskussion ab vom Gesetzestext entstanden ist, die man sich einfach hätte sparen können - weil sinnlos.
§ 23 StVO
(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder
Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder
den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht,
wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor
ausgestellt ist.
Wie ist es denn nun, wenn ich mit meinem Headset im Auto sitze
und es ruft jemand an? Ich muss ja das Handy „aufnehmen“, um
die grüne Taste zu drücken, mit welcher ich das Gespräch
entgegennehmen kann.
Oft haben die Headsets auch eine Taste, mit der ich Gespräche
annehmen und beenden kann. Wie verhält es sich hier?
Abgesehen von der Praxis, wo wohl niemand ein kurzes in die Hand nehmen des Telefons zur Anrufannahme bemerken würde, würde ich mich an den Gesetzestext halten:
Höhrer/Handy anfassen nein, Headset ja.
Wenn ich den von Dir geposteten Gesetzestext richtig
interpretiere, muss ich, wenn ich selbst ein Gespräch beginnen
möchte, zunächst anhalten,
Motor abschalten,
- war mir so auch neu, aber Gesetzestexte lesen wenn man was drüber schreibt hat eben etwas für sich…-
wählen, das Headset anlegen, darf
dann aber wieder losfahren und fleissig während der Fahrt
parlieren. solange ich nur das Handy nicht anfasse, richtig?
So verstehe ich das auch.
Wie ist das bei der Steuerung des Telefons über die Tasten am
Lenkrad? Hier kann ich Radio und Telefon steuern. Ist es o.k.,
über diese Tasten einen Gesprächspartner aus dem Speicher
auszuwählen (Anzeige in der Nähe des Tachos) und anzurufen?
Ja das ist auf jeden Fall erlaubt, obwohl es genauso Gefahren birgt, aber alles läßt sich eben nicht verbieten, wer sollte das auch kontrollieren, man sieht es ja nicht von außen.
Hier besteht offenbar durchaus Klärungsbedarf.
Wie gesagt, in der Praxis wird man ja ohnehin nur erwischt werden können, wenn man irgendwie das Handy befummelt - „…es aufnimmt oder hält…“ - und von außen sichtbar ist, dass man das tut.
M.