Handy am Ohr, Kontrolle von Krad-Fahrer

Hallo!
Gehen wir davon aus, jemand wird von einem Krad-Polizisten angehalten, weil er angeblich mit dem Handy während der Fahrt telefonierthat, nun sind 40,00 EUR und 1 Punkt in Flensburg fällig.
Wie ist hier die Beweislage, kann man sagen, dass man gar nicht telefoniert hat, und das wars oder gibt es evtl. ne andere Möglichkeit, um der Strafverfolgung zu entgehen? Fakt ist, dass genannte Person nicht telefoniert hat. Interessant ist die Tatsache, dass es dunkel war und der Polizist es angeblich auf 20 m Entfernung gesehen haben soll.
Gruß,
Phlippo!

Hallo,
das Handy in der Hand reicht schon für das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit aus. Er muss also nicht telefoniert haben. Dass es dunkel war, ist auch nicht sonderlich hilfreich, denn der Beamte hat es ja gesehen, obwohl es dunkel war.
Es gibt kein Entrinnen. Ich empfehle, das Bußgeld zu bezahlen und beim nächsten Mal besser aufzupassen.

Gruß,
Francesco

Hallo,

das Handy in der Hand reicht schon für das Vorliegen einer
Ordnungswidrigkeit aus. Er muss also nicht telefoniert haben.
Dass es dunkel war, ist auch nicht sonderlich hilfreich, denn
der Beamte hat es ja gesehen, obwohl es dunkel war.
Es gibt kein Entrinnen. Ich empfehle, das Bußgeld zu bezahlen
und beim nächsten Mal besser aufzupassen.

bleibt noch hinzuzufügen, daß selbst „Aussage gegen Aussage“ nicht zieht, denn obwohl der Beamte allein war, wird seine Aussage aufgrund seiner Verpflichtung dem Staat gegenüber als glaubwürdiger gewichtet werden als die des Beschuldigten, zumindest in so einem Fall.

Gruß,

Malte.

Hallo Phlippo,

Meines erachtens reicht es schon wenn du das Handy EINGESCHALTET,
OHNE es in einer Freisprechanlage zu haben, im Auto mitführst.

Durch das Klingeln wirst du dein Handy suchen und drangehen
auch wärend der Fahrt.

Und das ist Strafbar. Mit RECHT :smile:

Es gibt für ALLE Handytypen so schöne Freisprechanlagen die
ohne jeden großen Aufwand angeschlossen werden können.
Und die kosten noch nicht mal so viel wie einmal erwischt zu werden.

Wer es immer noch nicht NÖTIG hat muss ebend bezahlen.

Gruß
Frank

Meines erachtens reicht es schon wenn du das Handy
EINGESCHALTET,
OHNE es in einer Freisprechanlage zu haben, im Auto mitführst.

DAS halte ich für ein Gerücht.

LG
Stuffi

Hi.

Das wage ich zu bezweifeln!

Auch ein Polizist ist kein Übermensch, und hat deswegen kein erhöhtes Glaubwürdigkeitsrecht. Wenn die Sachlage so ist, dass es wirklich dunkel war, wird der Polizist es schwer haben, seine Behauptung zu untermauern.

Ich empfehle das Bußgeld nicht zu bezahlen, sondern Widerspruch zu erheben.

Markuss

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi.

Man kann die Benutzung des Handys über einen Verbindungsnachweis beweisen. Steht dort ein Telefonat, sieht es schlecht für dich aus.
Steht dort kein Telefonat, sieht es schlecht für den Polizisten aus
(►Widerspruch einlegen, Verbindungsnachweis beilegen).

Markuss

Hi.

Meines erachtens reicht es schon wenn du das Handy
EINGESCHALTET,
OHNE es in einer Freisprechanlage zu haben, im Auto mitführst.

Durch das Klingeln wirst du dein Handy suchen und drangehen
auch wärend der Fahrt.

Stimmt nicht!
Nach Neuregelung des § 23 Abs. 1 a StVO ist dem Fahrzeugführer während der Fahrt die Benutzung eines Mobiltelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnehmen oder halten muß. Dieses Verbot gilt somit nur, wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons ganz oder zum Teil in die Hand genommen werden muß.. Es handelt sich bei der Regelung um ein sogenanntes „hand-held-Verbot“ . Von dem Verbot sind alle Bedienfunktionen des Handys umfaßt, vor allem das Anwählen und die Annahme eines Gesprächspartners, die Versendung von Kurznachrichten (SMS) oder das Abrufen von Daten im Internet.

Daraus folgt, dass das Handy angeschaltet sein darf, und auch klingeln darf. Man darf es nur nicht in die Hand nehmen.

Warum sollte das Angeschaltetsein und das Klingeln verboten sein? Mit der Logik dürften auch die Handys der Mitfahrer nicht eingeschaltet sein. Ob das eine Handy klingelt, oder das andere, ist erstens nicht unbedingt unterscheidbar und zweitens für den Aspekt der Verkehrssicherheit völlig egal.
Verboten ist nur, wenn der Fahrzeugführer (also auch der Fahrlehrer auf dem Beifahrersitz!) nach einem Handy greift! Nichts anderes.

Markuss

Hi.

Man kann die Benutzung des Handys über einen
Verbindungsnachweis beweisen. Steht dort ein Telefonat, sieht
es schlecht für dich aus.
Steht dort kein Telefonat, sieht es schlecht für den
Polizisten aus
(►Widerspruch einlegen, Verbindungsnachweis beilegen).

Hi,

gibt es neuerdings auch Verbindungsnachweise, die eingehende Telefonate listen? Dann hättest Du Recht…

Gruß Stefan

Hallo,

leider ist es doch so. Ich musste es am eigenem Leib erfahren, der Richter sagte „warum sollte der Polizist lügen, oder Ihnen etwas unterstellen?“ Zack… Wiederspruch abgewiesen

Gruss
Christian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

kein Widerspruch

Hi.

hi,
schlechter rat, der teuer werden kann

Man kann die Benutzung des Handys über einen
Verbindungsnachweis beweisen. Steht dort ein Telefonat, sieht
es schlecht für dich aus.

falsch, hat dich jemand angerufen? das steht nicht im einzelverbindungsnachweis, trotzdem hast du telefoniert, richtig.

Steht dort kein Telefonat, sieht es schlecht für den
Polizisten aus

warum, beweis mal das keiner angerufen hat

(►Widerspruch einlegen, Verbindungsnachweis beilegen).

vergiss es

grundsätzlich finde ich es traurig hier im forum über 40 € hin oder hber zu lamentieren. ich gehe davon aus, daß in diesem forum mündige und vor allem intelligente userüberdurchschnittlich stark vertreten sind.

man weiss es selber, ob man telefoniert hat oder nicht. wenn die polizei bei mir ein handy gesehen hätte, obwohl ich nen fotoapparat in der hand gehabt hätte --> dumm gelaufen
wenn man für seine 40€ kämpfen will und der deutschen tugend getreu, recht haben, will, dann bitte es stehen alle instanzen in deutschen gerichten zur verfügung.

ich hab schon strafen bezahlt für falsch parken, wo das schild in einenm baum eingewachsen war uva. deswegen hier das forum anzurufen und mir alle tricks zu besorgen und einen privaten papierkrieg für eine nichtigkeit zu führen, ja dafür ist meine zeit zu schade. lieber bezahlt und heile nerven!

cu
alex

Markuss

Okay.
Da war ein Denkfehler bei mir. *schäm*

Aber:
Im Handy gibt es Anruflisten, wo drin steht wer wann angerufen hat, bzw. wen man wann angerufen hat.
► dem Polizisten unter die Nase halten.

Markuss

P.S.: Auch falsch …?

ja, die kann man nämlich löschen, auch einzelne Einträge

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

nicht „leider“ sondern „glücklicherweise“ ist das so.
Sonst wären die Gerichte noch stärker überlastet, weil jeder Hansel wegen ein paar Kröten Bußgeld, die er sich durch sein rücksichtsloses Verhalten „ehrlich erarbeitet“ hat, auch noch Widerspruch einlegen würde. Die Gerichte sind schon jetzt völlig überlastet.

Grüße von jemandem, der sich ständig über telefonierende und damit unaufmerksame Autofahrer ärgert.
J. Doe

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Dass es dunkel war, ist auch nicht sonderlich hilfreich, denn
der Beamte hat es ja gesehen, obwohl es dunkel war.

Kannst du, übertags, aus 20 Metern Entfernung erkennen, ob jemand mit Handy telefoniert oder sich nur ausgiebig hinterm Ohr kratzt? Und dann auch noch nachts, durch eine Windschutzscheibe hindurch? Wenn die Dinge, wie Philippo sie beschreibt, auch nur halbwegs den Tatsachen entsprechen und von der Gegenseite nicht geleugnet werden, ist die Wahrscheinlichkeit sehr gross, dass der Polizeibeamte sich vor Gericht ziemlich lächerlich macht.

Gruss,
Schorsch

Hallo,

Es gibt kein Entrinnen. Ich empfehle, das Bußgeld zu bezahlen
und beim nächsten Mal besser aufzupassen.

Besser aufpassen? Auf was?? Da kommt irgend so ein Wichtigtuer in Uniform, lastet mir irgend etwas an, das ich nicht getan habe und schwubs soll ich einfach so 40.- Euro (fast 80DM) bezahlen und kassiere noch `nen Punkt?! Einfach so? Nee, das ist kein Rechtsstaat mehr. Bei sowas bekomme ich eine stink Wut >:frowning: Nicht jeder hat einfach mal so 40Teuros übrig zumal das ja immer wieder passieren kann. Allerdings habe ich leider auch kein Rezept wie man sich wirksam gegen sowas wehren kann. Ich habe nämlich unser Rechtsystem auch schon kennen gelernt - aus anderer Sicht.

Gruß

Der Bundschuh

Hallo,

Es gibt kein Entrinnen. Ich empfehle, das Bußgeld zu bezahlen
und beim nächsten Mal besser aufzupassen.

Besser aufpassen? Auf was?? Da kommt irgend so ein Wichtigtuer
in Uniform, lastet mir irgend etwas an, das ich nicht getan
habe und schwubs soll ich einfach so 40.- Euro (fast 80DM)
bezahlen und kassiere noch `nen Punkt?! Einfach so? Nee, das
ist kein Rechtsstaat mehr. Bei sowas bekomme ich eine stink
Wut >:frowning: Nicht jeder hat einfach mal so 40Teuros übrig
zumal das ja immer wieder passieren kann. Allerdings habe ich
leider auch kein Rezept wie man sich wirksam gegen sowas
wehren kann. Ich habe nämlich unser Rechtsystem auch schon
kennen gelernt - aus anderer Sicht.

Niemand hat einfach so 40 € übrig. Aber wenn man einen Fehler begangen hat, sollte man auch dazu stehen und sich nicht selbst bemitleiden.

Anders sieht es aus, wenn man sich seiner Unschuld sicher ist. Das Handyverbot am Steuer ist eines der am schwierigsten zu überwachenden Vorschriften im Straßenverkehr. Wer einmal seine Umgebung im Straßenverkehr beobachtet, wird sehen, wie oft sich Menschen tatsächlich am Ohr kratzen, obwohl man meinte, der telefoniert.
Es gibt allerdings auch zahlreiche Fälle, in denen man die Umrandung des Gerätes am Ohr genau erkennt, zudem der Fahrer allein im Auto redet etc.

In diesem Fall liegt es am Beamten, seine Beobachtungen genau zu beschreiben. Die Hand am Ohr wird da nicht reichen. Sollte er allerdings genauere Beobachtungen beschreiben, wird man sicher zuerst ihm glauben.

Ich persönlich kenne keine Polizisten, die Autofahrer anhalten, um sich wichtig zu tun. Mal ehrlich, im Auto sitzen zu bleiben wäre doch viel einfacher als sich in eine mit 80%iger Sicherheit stattfindende Diskussion zu stürzen. Polizisten sind keine Wichtigtuer, sie haben rein gar nichts von einer geschriebenen OWI-Anzeige außer dem Schreibkram. Der Grund dafür, dass sie trotzdem einschreiten, ist, dass sie ihren Job tun, und dafür werden sich nicht wahllos Autofahrern Ausgedachtes vorwerfen.

Da aber niemand vollkommen ist, kann man in einem freundlichen Gespräch oder dem Angebot, die Ruflisten zu durchschauen, eher ein Absehen von der Anzeige erreichen als mit einer patzigen Diskussion. Kein Beamter wird, wenn er sich nicht ziemlich sicher ist einen Verstoß gesehen zu haben, einen Gerichtstermin riskieren. Die kommen auch so schon oft genug vor.

Gruß, Peter

Dass es dunkel war, ist auch nicht sonderlich hilfreich, denn
der Beamte hat es ja gesehen, obwohl es dunkel war.

bei meinem Handy ist das Licht an, wenn es klingelt …
DAS kann man im Dunkeln besonders gut sehen!

LG Ulli, die sich kaum vorstellen kann, dass der Polizist solche Behauptungen absolut grundlos in den Raum stellt!

Hi Alex,

man weiss es selber, ob man telefoniert hat oder nicht. wenn
die polizei bei mir ein handy gesehen hätte, obwohl ich nen
fotoapparat in der hand gehabt hätte --> dumm gelaufen
wenn man für seine 40€ kämpfen will und der deutschen tugend
getreu, recht haben, will, dann bitte es stehen alle instanzen
in deutschen gerichten zur verfügung.

Das Problem sind vermutlich weniger die 40 Euro (obwohl ich mich über 40 Euro sehr ärgern würde, wenn ich die zahlen müsste, weil ein Polizist der Meinung ist was gesehen zu haben was aber nicht war), sondern um den 1 Punkt den man in Flensburg verbucht bekommt. Da hat man dann mind. 2 Jahre was von…

Grüßle
Frank K.

Telefonieren mit Headset - Wählvorgang
Hi!

Wie verhält es sich eigentlich mit der Strafbarkeit während des Wählvorganges. Da habe ich das Gerät ja auch in der Hand und gerade hier liegt ja die größte Gefahr und der höchste Grad an Ablenkung.

Danke Euch und Grüße,

Mathias