Handy am Steuer - zu unrecht beschuldigt!

Hallo!

Mich würde einmal interessieren, wie man im folgenden Fall verfahren sollte.
Der Fahrer ist gefahren hat sich nichts zu schulden kommen lassen und wird angehalten. Beamten werfen ihm vor mit Handy am Ohr gefahren zu sein, was aber 100% nicht stimmt weil selbiges in der Jackentasche war. Auch ein Nachweis auf der aktuellen Anruferliste lässt die Polizisten auf ihrem Vorwurf beharren und werfen auch noch vor die Liste manipuliert zu haben *_*
Optisch hätte es gar nicht erkannt werden können, die Heckscheibe war versifft.

Die Unterschrift unter der Anzeige wurde quasi erzwungen aber der Betroffene hat sich dazu geäußert und schriftlich alles abgestritten, was ja nur gerecht ist.
Trotzdem steht dort ja die Unterschrift drunter. Hat der Angeklagte damit das angebliche vergehen zugegeben obwohl er es als Äußerung abgestritten hat?

Wie ist zu verfahren? Geplant ist Nichts zu bezahlen und in Berufung zu gehen. Rechtsschutz ist leider nicht vorhanden, und vom Provider der Einzelverbindungsnachweis angefordert. Da Prepaid leider nur ausgehnede.
Ist nicht eigentlich der Fiskus in der Beweispflicht.
Was kann schlimmstenfalls drohen wenn die Zahlung verweigert wird. Finanziell gesehen?

Vielen Dank!

zweifelsfrei
Hallo!

Die Unterschrift unter der Anzeige wurde quasi erzwungen

welche Unterschrift unter welcher Anzeige?
Wieso wurde die erzwungen?

Ist nicht eigentlich der Fiskus in der Beweispflicht.

Der Fiskus hat hier mit eigentlich nichts zu tun. Es geht hier vielmehr
um eine Ordnungswidrigkeit.
Und ja, wenn man sich sicher ist, dass man derartiges nicht getan hat, wird es eventuell zu einer Hauptverhandlung kommen. Und in der muss der Staat dem Angeklagten zweifelsfrei die Schuld nachweisen. Ist dies nicht möglich, wird er freigesprochen.

Gruss
Paul

Nunja er hat erzählt das eine Beamtin einen Zettel mit dem Tatvorwurf ausgefüllt hat. Mit Adressdaten usw. Eine Anzeige einer OWI eben.
Diese wollte er aber nicht unterschreiben weil der Vorwurf falsch war, wurde aber mehr oder minder genötig seinen Krakel drunter zu setzen.
Er hat aber die möglichkeit genutzt sich auf selbigem ZEttel zu den Vorwürfen zu äußern, hat alles abgestritten und die Wahrheit dargestellt.

Hallo,

Diese wollte er aber nicht unterschreiben weil der Vorwurf
falsch war, wurde aber mehr oder minder genötig seinen Krakel
drunter zu setzen.

Seit wann muß man denn eine Anzeige gegen sich selbst unterschreiben und wird mehr oder minder dazu genötigt?
Suspekt!

Gruß:
Manni

wie wo was?
Hallo!

Was wurde denn da ueberhaupt unterschrieben? die eigenen Äußerungen, in denen die Tat abgestritten wurde oder die Bestätigung des Tatvorwurfs?
Und wurde er nun zu der Unterschrift genötigt?
Oder wurde er nicht genötigt und hätte einfach eine Unterschrift ablehnen können?

Gruß
Paul

Hi Paul,

so langsam glaube ich, in Deiner Familie ist jemand Polizist…

Und in der muss der Staat dem Angeklagten zweifelsfrei die Schuld :nachweisen. Ist dies nicht möglich, wird er freigesprochen.

Wenn 2 Polizisten bezeugen, dass derjenige das Telefon in der Hand gehabt hat, dann ist das ziemlich bewiesen. Derjenige muss ja nicht mal telefonieren, deshalb lässt sich durch ne Anruferliste auch nichts beweisen.

Eigene Erfahrung:
Ich bin mit einem Bekannten gefahren und wurde angehalten. Vorwurf, dass beide nicht angeschnallt waren. Bei mir stimmts, ich gebe das denen auch zu, aber mein Mitfahrer war angeschnallt. War der Polizei egal. Der Mitfahrer hat Einspruch und alles eingelegt, ohne Erfolg.

Warum sollte in so einem Fall der Richter den 2 Polizisten nicht glauben? Das ist Beweis genug.

Soviel zum Thema Wohlwollen…

Grüße
Didi

real existierend!
Hallo!

so langsam glaube ich, in Deiner Familie ist jemand
Polizist…

Nein, ich wehre mich nur gegen die von einigen verbreitete Meinung, dass in Deutschland Rechtsstaatliche Prinzipien nur auf dem Papier existieren würden.

Eigene Erfahrung:
Ich bin mit einem Bekannten gefahren und wurde angehalten.
Vorwurf, dass beide nicht angeschnallt waren. Bei mir stimmts,
ich gebe das denen auch zu, aber mein Mitfahrer war
angeschnallt. War der Polizei egal. Der Mitfahrer hat
Einspruch und alles eingelegt, ohne Erfolg.

Die wichtige Frage ist: Ist das der Regelfall oder hat es sich um einen Einzelfall gehandelt?

Warum sollte in so einem Fall der Richter den 2 Polizisten
nicht glauben? Das ist Beweis genug.

Wenn der Richter keinen Hinweis darauf hat, dass ein Zeuge lügt, wieso sollte er ihm dann misstrauen?
Wenn beide Polizisten glaubhaft darlegen können, dass beide nicht angeschnallt waren, was soll denn der Richter machen?

Soviel zum Thema Wohlwollen…

Dass es manchmal Fehlurteile und -entscheidungen gibt ist leider icht zu vermeiden. Dies liegt aber nicht an Willkür und Ungerechtigkeit, sondern daran, dass der Zweck die Mittel nicht heiligt. Man könnte natürlich auch alle Zeugen an Lügendetektoren anschließen oder sie foltern, um sicherzugehen, dass sie tatsächlich die Wahrheit sagen.
Gerade weil das Rechstsystem gerecht ist, kann man Ungerechtigkeit manchmal nicht vermeiden.

Gruß
Paul

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Also ich kanns nur so wieder geben wie er mir es erzählt hat.
Es wurde von der Beamtin ein DIN A4 Blatt ausgefüllt. Vorn standen Daten drauf, die von den Dokumenten übernommen wurden, sprich Name, Kennzeichen, Ort des Geschehens und Tatvorwurf („Telefonieren wärend der Fahrt mit weißem Handy Sony Ericsson“) usw.

Das musste er quittieren und konnte sich unten drunter auf der Rückseite noch schriftlich zum Vorwurf äußern. Hat er wie beschrieben getan und auch diese Äußerung ebenfalls quittiert.

Wo ist das Problem?
Hallo!

Das musste er quittieren und konnte sich unten drunter auf der
Rückseite noch schriftlich zum Vorwurf äußern. Hat er wie
beschrieben getan und auch diese Äußerung ebenfalls quittiert.

Wo ist dann das Problem? Er hat damit ja nicht die Tat gestanden.
Zu was wurde ueberhaupt genoetigt?

Gruss
Paul

Genötig in dem Sinne das er die Anschuldigung nicht mit seiner Unterschrift geltend machen wollte und trotzdem Unterschreiben musste.

Kernfrage war was kann ihm nach dem Einspruch auf den Bußgeldbescheid schlimmstenfalls für Kosten entstehen?

Kann es passieren, das dem Einspruch nicht statt gegeben wird und es sofort zu einer Hauptverhandlung kommt oder kann man dieser mit einer Zahlung des Bußgeldes im NACHHINEIN noch entgehen?
Er würde halt gern erst einmal versuchen Einspruch einzulegen und hoffen, dass das Verfahren eingestellt wird. Es soll halt nur vermieden werden das der Einspruch nach hinten losgeht und er dann im Falle der Niederlage aufgrund der 3-Polizisten-gegen-einen-Situation auch noch hohe Prozesskosten zu tragen hat.
Dann hätte man auch einfach zahlen können.

Ich hoffe es ist verständlich was ich damit sagen will.

Danke.

Hi!

1 Bürger gegen 2 Polizisten in Deutschland? Vergiß es.

Zahlen und fertig, der Punkt ist ja in 2 Jahren wieder gelöscht.

Gruß,
M.

3 Polizisten waren’s °___°

Naja der Pinkt is mir eher Wumpe… einer mehr oder weniger. Das Bußgeld kotzt mich da als Studi mehr an.