Hallo,
wie kann bzw. muss jemand, der beschuldigt wird am Steuer telefoniert zu haben, beweisen das er nicht telefoniert hat. Im Fahrzeug saß keine weitere Person die als Zeuge hätte aussagen können.
Hallo,
wie kann bzw. muss jemand, der beschuldigt wird am Steuer telefoniert zu haben, beweisen das er nicht telefoniert hat. Im Fahrzeug saß keine weitere Person die als Zeuge hätte aussagen können.
Moin, Carsten,
wie kann bzw. muss jemand, der beschuldigt wird am Steuer
telefoniert zu haben, beweisen das er nicht telefoniert hat.
bislang muss der Anzeigende beweisen, dass der Beschuldigte telefoniert hat. Andernfalls könnte ja jeder jeden nach Lust und Laune anzeigen.
Gruß Ralf
hallo
dann hat man schlechte karten,weil polizei immer recht bekommt
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
hallo
wie kann bzw. muss jemand, der beschuldigt wird am Steuer
telefoniert zu haben, beweisen das er nicht telefoniert hat.
Im Fahrzeug saß keine weitere Person die als Zeuge hätte
aussagen können.dann hat man schlechte karten,weil polizei immer recht bekommt
Woraus ergibt sich das, bzw. wo läßt sich das nachlesen? Ferner frage ich mich, woher Du die Info hast, dass überhaupt ein Polizist beteiligt ist, vielleicht hat der Fahrer eines anderen Fahrzeugs jemanden angezeigt?!
Und inwiefern „bekommt ein Polizist Recht“, selbst wenn er als Zeuge zur Verfügung steht, entschieden wird doch zwischen (An)Kläger und Beklagtem?!
Sehr verwirrend…
Greetz, T.
Abend!
wie kann bzw. muss jemand, der beschuldigt wird am Steuer
telefoniert zu haben, beweisen das er nicht telefoniert hat.
Im Fahrzeug saß keine weitere Person die als Zeuge hätte
aussagen können.
Das ist doch recht einfach. Es wird bei dem entsprechenden Netzbetreiber
gefragt ob zu dieser Zeit Gespräche stattgefunden haben.
Gruß
Stefan
Hallo!
dann hat man schlechte karten,weil polizei immer recht bekommt
Woraus ergibt sich das
Aus dem Erfahrungswert, dass Polizeibeamte grundsätzlich als vertrauenswürdig angesehen werden, dass sie geschulte Beobachter sind und vor allem dass man ihnen kein Interesse an der individuellen Verfolgung des Betroffenen haben.
bzw. wo läßt sich das nachlesen?
In ca. 17.546.882 Urteilen…
Wenn das mal alles so einfach wär…
Huhu!
Der Tatbestand lautet nicht „Telefonieren“, sondern „Benutzung eines Mobiltelefons“, und dieser Begriff wird sehr weit ausgelegt. Eine Verbindung muss dafür nicht zustande gekommen sein. Nur wenn der Zeuge sagt, er habe genau gesehen, wie der Betroffene das Telefon ans Ohr hielt und reingequatscht hat, kann man an diese Art Gegenbeweis denken, um dessen Glaubwürdigkeit zu erschüttern.
Hallo!
dann hat man schlechte karten,weil polizei immer recht bekommt
Woraus ergibt sich das
Aus dem Erfahrungswert, dass Polizeibeamte grundsätzlich als
vertrauenswürdig angesehen werden, dass sie geschulte
Beobachter sind und vor allem dass man ihnen kein Interesse an
der individuellen Verfolgung des Betroffenen haben.
Jo, das sehe ich sicher ähnlich, mich störte dennoch
Dass ihm im Zweifelsfall mehr Objektivität zugetraut wird, kann ich nachvollziehen.
Greetz, T.
bzw. wo läßt sich das nachlesen?
In ca. 17.546.882 Urteilen…
Stammtischparolen
Hallo,
das sind doch Stammtischparolen! Kannst Du das irgendwie belegen? Nein, sicher nicht.
Gruß
S.J.
dann hat man schlechte karten,weil polizei immer recht bekommt
Woraus ergibt sich das
Aus dem Erfahrungswert, dass Polizeibeamte grundsätzlich als
vertrauenswürdig angesehen werden, dass sie geschulte
Beobachter sind und vor allem dass man ihnen kein Interesse an
der individuellen Verfolgung des Betroffenen haben.bzw. wo läßt sich das nachlesen?
In ca. 17.546.882 Urteilen…
Hallo Mod!
Der Tatbestand lautet „Benutzung eines Mobiltelefons“
wird der auch so weit ausgelegt, dass das in die Hand nehmen um den Ausschaltknopf zu drücken auch als Benutzung bestraft wird?
Fragt
BT
Moin, BT
wird der auch so weit ausgelegt, dass das in die Hand nehmen
um den Ausschaltknopf zu drücken auch als Benutzung bestraft
wird?
ein bisschen mehr Phantasie beim Erfinden von Ausreden ist durchaus erwünscht. Bislang ist noch niemand verurteilt worden, der sich am Ohrläppchen gezupft hat.
Gruß Ralf
Hallo,
das hat alles nichts mit telefonieren zu tun, guck mal hier:
http://www.wdr.de/radio/wdr2/rhein_und_weser/284064…
Grüße
Didi
Huhu!
das sind doch Stammtischparolen!
Ich werd’s an meine Referendarausbilder weitergeben, wenn ich sie mal wieder treffe.
wird der auch so weit ausgelegt, dass das in die Hand nehmen
um den Ausschaltknopf zu drücken auch als Benutzung bestraft
wird?
Das ist gut möglich. Es haben schon Leute vor Gericht verloren, die angaben nur nach der Uhrzeit geschaut zu haben (Quelle hab ich nicht parat - ist aber eine gesicherte Erkenntnis)
Fragt
BT
antwortet
hatchbeck
Hallo, erst mal vielen Dank an alle die geantwortet haben. Ich werde nachher mal schreiben, was daraus geworden ist.