bei einer Vertragsverlängerung gibt es die Möglichkeit ein neues mobiles Endgerät zu finanzieren. Inwiefern darf dieses Handy über Auktionsplattformen an Dritte veräußert werden, weil das Gerät nicht mehr benötigt wird. Folgende Punkte sind auf der Rechnung/Vertrag vereinbart worden.
„Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen“
„Bis zu vollständigen Bezahlung bleibt vorgenannter Artikel Eigentum von [Mobilfunkanbierter]“
Der Verkauf von finanzierten Mobilfunkgeräten über Auktionsplattformen scheint nicht unüblich zu sein.
Als mittlerweile langjähriger zufriedener Prepaid-Kunde kann ich da nur aus der Erinnerung sprechen, aber zu meiner Zeit war es so, dass man seinen Euro bezahlt hat und damit war das Gerät gekauft und fortan Eigentum des Kunden. Das teure Geld, das ich danach 24 Monate lang gezahlt habe, war die reine Grundgebühr fürs Telefonieren - wenn diese auch intern zur Refinanzierung meines Kaufs diente.
Kann das sein, dass das bei dem Vertrag, den Du meinst, genau so ist?
Kann das sein, dass das bei dem Vertrag, den Du meinst, genau
so ist?
Es gibt inzwischen Anbieter, bei denen man das Handy nicht mehr mit der Grundgebühr bezahlt sondern einen eigenen Ratenkaufvertrag (denke ich jedenfalls, daß das rechtlich sowas ist - falls ich Namen nennen darf, kann sich das ja mal ein Experte ansehen) darüber macht. Dabei wäre der Eigentumsübergang ja erst mit Bezahlung der letzten Rate.