Handy beschädigt - zahlt die Versicherung?!

Habe einer Freundin mein altes Handy geliehen da ihres derzeit kaputt war. Beim versuch die Simkarte einzulegen beschädigte sie die kleinen Drähte und nun nimmt das Handy keine Simkarten mehr an. Also quasi unbrauchbar! Wird dieser Schaden von der Versicherung gezahlt?!
Danke schon mal für die Hilfe.

Hier sind die Versicherungsbedingungen zu pruefen. Geliehene Sachen sind normalerweise NICHT versichert.

Wir waren auf Abschlussfahrt & ich hatte des Handy als zweit Handy dabei …
Das iPhone meiner Freundin ging dann plötzlich nicht mehr! Sie hat mich gefragt ob sie mein zweites solange nehmen kann, um wenigstens zu teleofnieren! Da im iPhone ja eine mini-sim ist hat sie sich extra so eine Hülle gekauft, damit diese in mein Handy passt …
Und durch den Versuch die neue Sim einzulegen und wieder herauszunehmen (auch gewaltvoll) sind die goldenen Drähte verbogen worden.

Hier sind die Versicherungsbedingungen zu pruefen. Geliehene
Sachen sind normalerweise NICHT versichert.

Das bestätigt was ich vorher sagte: ihre Freundin hat ihr Handy ausgeliehen. Damit handelt es sich eindeutig um einen geliehenen Gegenstand. Der Schaden fällt in den Bereich der Haftpflichtversicherung. Die meisten Haftpflichtversicherungen bezahlen jedoch keine Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen (egal welche Sache). Bei Handys kommt dazu, dass hier schon zuviel Schindluder getrieben wurde, so dass die Versicherungen hier (zu recht) sowieso äußerst kritisch sind. Im Übrigen bezahlt die Haftpflichtversicherung im Falle eines Totalschadens nicht den Neupreis, sondern den Zeitwert (also in Abhängigkeit vom Alter des Handys).
Die Haftpflichtversicherung empfehle ich schnellstens auf einen Tarif umzustellen, der auch geliehene Sachen beinhaltet. Dies bietet z.B. die Deutsche Vermögensberatung an.

Kommt darauf an. Wenn deine Freundin eine private Haftpflichtversicherung hat, die geliehene Gegenstände mit einschließt (selten), dann ja.
Am besten einfach mal den Schaden melden.

Das kommt auf die Haftpflichtversicherung der FReundin an. Normalerweise naie, wie verliehene Sachen i.d.R. nicht versichert sind.